577)] AÄltere Kreditorgaue. Die Girobanken. 219
anvertraute Geld ausliehen oder zu eigenen Geschäften verwendeten, mehrten sich auch
die Zahlungseinstellungen bei ihnen. Contarini erzählt 1584 von Venedig: von
103 Banken, deren man sich erinnert, hätten 96 ein schlechtes Ende genommen; trotz
Konzefsionierung, die im 16. Jahrhundert jährlich durch den venetianischen Senat er—
solgie und hoher Kaution, trotz der Überwachung durch staatliche Provisores, trotz des
Berbotes gefährlicher Geschäfte für sie, gingen diese privaten, die glänzendsten Gewinne
machenden Bankhalter immer wieder daran zu Grunde, daß sie für die großen Einlagen der
Kaufleute zu wenig Barvorrat hielten. Dem ersten Zwecke, alle Zahlungen ihrer Kunden
uintereinander durdh bloße Umschreibungen zu erledigen, genügten sie, aber oft nicht dem
anderen, größere Summen an Dritte oder an die Deponenten sofort herauszuzahlen.
Das letzte Ergebnis der mehrhundertjährigen Klagen und Untersuchungen war daher
1884. 1587 in Venedig die Einführung einer staatlichen Girobank für das ganze
Zahlungs- und Umschreibegeschäft mit bestimmten Rechten; die Privatbanken wurden
zunächst verboten, erst späler, 1895, wurde daneben wieder eine Privatbank zugelassen.
In Genuaübernahm die Oasa di 8t. Giorgio als aristokratisch-genossenschaftliche
korporative Schulden⸗, Steuer-, Kolonialverwaltung von 1408 an auch Girogeschäfte
vie die anderen Privatbanken, gab sie aber 1444 auf, weil sie durch zu gefälligen Kredit
gegenüber dem Staat in Verlegenheit gekommen war; erst 1586 eröffnete sie wieder
in Depositen- und Girogeschäft, wurde eine Art Staatsbank. Die 1592 in Mailand
gegründete St. Ambrosiusbank ist eine Nachbildung von ihr.
Ahnliche Ursachen wie in den großen italienischen Städten und dazu die große
Ansicherheit des Münzgeldes haben in Amsterdam 1609 und in Hamburg 1619 zur
Errichtung von Girobanken unter städtischer Aufficht und Garantie geführt. Es handelte
äch darum, das Zahlungswesen einer großen Handelsstadt dadurch ganz sicher und
rasch zu machen, daß alle größeren Händler in die Girobank Einlagen machten und
eeils durch Umschreibung in den Büchern der Bank, teils durch die Bank, hauptsächlich
die Wechsel, bezahlten. Indem diese Banken auf alles Kreditgeben an die Kaufleute
oerzichteten, exreichten sie den Zweck der Zahlungssicherung absolut (sofern sie nicht
päter auch heimlich der Stadt oder dem Staate oder großen Compagnien erhebliche
Summen liehen). Aber dem kaufmännischen Kredit dienten sie nicht mehr in um—
fassender Weise. Diesen zu geben, war nun Privaten oder später (von 1700 an) den
NRotenbanken Aberlassen. Die Hamburger Girobank hat bis zur Schaffung der deutschen
Reichsbank, 1. Januar 1876, vestanden, und hat bis dahin das lokale Hamburger
Zahlungswesen in mustergültiger Weise durch Giroübertragungen besorgt, wurde dann
bei Schaffung der neuen Reichsbank von dieser übernommen und als Grundstock ihres
Hamburger Giroverkehrs benutzt.
Schon in der Zeit von 1400-1700 traten andere Organisationen neben die
Girobanken. In manchen italienischen Städten, hauptsächlich in Florenz, verstehen
es einzelne Bankierfamlien, ihr Kreditgeschäft durch Gewinn, und fremdes Kapital,
durch die Bildung von Gesellschaften und die Gründung von Comptoirs und Filialen
nn einem großen Teil Europas zu einem solchen zu machen, daß sie Fürsten und Städte
virtschaftlich beherrschten, dann wieder durch ihre Bankerotte große Handelskrisen er⸗
jeugten. Das Bankhaus der Medici steigt zum Herzogsstuhl in Florenz empor— Die
Iroßen Kaufhäuser diesseits der Alpen erreichen teilweise durch ihre Geld- und Kredit—
geschäfte eine ähnliche Stellung, z. B. die Fugger und Welser in Augsburg.
Die Klagen über sie, ihr Monopol, ihren Einfluß, ihre Gewinne waren auch
zroß genug, aber ihre Macht, ihre Wirkung auf Handel, Bergwerk und Industrie war
ju groß, sie beherrschten bereits mehr oder weniger die Fürsten und ihre Politik, als
daß man gewagt und verstanden hälte, ihnen die Instrumente ihrer Wirksamkeit aus
der Hand zu nehmen oder ihnen ernstlich Konkurrenz zu machen. Anders war das
zůglich der kleinen als Wucherer verschrieenen Kredithändler, der Juden und Pfand—
eiher. Ihre Geschäfte hatte man seit den Tagen der Kreuzzüge und dem zunehmenden
Sieg der kanonistischen Wucherdoktrin bald ganz zu unterdrücken, bald durch Normen
und Verbote der veischiedensten Art, durch Zinsmaxima für das jüdische Darlehen und