Full text: Verkehr, Handel und Geldwesen. Wert und Preis. Kapital und Arbeit. Einkommen. Krisen, Klassenkämpfe, Handelspolitik. Historische Gesamtentwickelung (2.1904)

577)] AÄltere Kreditorgaue. Die Girobanken. 219 
anvertraute Geld ausliehen oder zu eigenen Geschäften verwendeten, mehrten sich auch 
die Zahlungseinstellungen bei ihnen. Contarini erzählt 1584 von Venedig: von 
103 Banken, deren man sich erinnert, hätten 96 ein schlechtes Ende genommen; trotz 
Konzefsionierung, die im 16. Jahrhundert jährlich durch den venetianischen Senat er— 
solgie und hoher Kaution, trotz der Überwachung durch staatliche Provisores, trotz des 
Berbotes gefährlicher Geschäfte für sie, gingen diese privaten, die glänzendsten Gewinne 
machenden Bankhalter immer wieder daran zu Grunde, daß sie für die großen Einlagen der 
Kaufleute zu wenig Barvorrat hielten. Dem ersten Zwecke, alle Zahlungen ihrer Kunden 
uintereinander durdh bloße Umschreibungen zu erledigen, genügten sie, aber oft nicht dem 
anderen, größere Summen an Dritte oder an die Deponenten sofort herauszuzahlen. 
Das letzte Ergebnis der mehrhundertjährigen Klagen und Untersuchungen war daher 
1884. 1587 in Venedig die Einführung einer staatlichen Girobank für das ganze 
Zahlungs- und Umschreibegeschäft mit bestimmten Rechten; die Privatbanken wurden 
zunächst verboten, erst späler, 1895, wurde daneben wieder eine Privatbank zugelassen. 
In Genuaübernahm die Oasa di 8t. Giorgio als aristokratisch-genossenschaftliche 
korporative Schulden⸗, Steuer-, Kolonialverwaltung von 1408 an auch Girogeschäfte 
vie die anderen Privatbanken, gab sie aber 1444 auf, weil sie durch zu gefälligen Kredit 
gegenüber dem Staat in Verlegenheit gekommen war; erst 1586 eröffnete sie wieder 
in Depositen- und Girogeschäft, wurde eine Art Staatsbank. Die 1592 in Mailand 
gegründete St. Ambrosiusbank ist eine Nachbildung von ihr. 
Ahnliche Ursachen wie in den großen italienischen Städten und dazu die große 
Ansicherheit des Münzgeldes haben in Amsterdam 1609 und in Hamburg 1619 zur 
Errichtung von Girobanken unter städtischer Aufficht und Garantie geführt. Es handelte 
äch darum, das Zahlungswesen einer großen Handelsstadt dadurch ganz sicher und 
rasch zu machen, daß alle größeren Händler in die Girobank Einlagen machten und 
eeils durch Umschreibung in den Büchern der Bank, teils durch die Bank, hauptsächlich 
die Wechsel, bezahlten. Indem diese Banken auf alles Kreditgeben an die Kaufleute 
oerzichteten, exreichten sie den Zweck der Zahlungssicherung absolut (sofern sie nicht 
päter auch heimlich der Stadt oder dem Staate oder großen Compagnien erhebliche 
Summen liehen). Aber dem kaufmännischen Kredit dienten sie nicht mehr in um— 
fassender Weise. Diesen zu geben, war nun Privaten oder später (von 1700 an) den 
NRotenbanken Aberlassen. Die Hamburger Girobank hat bis zur Schaffung der deutschen 
Reichsbank, 1. Januar 1876, vestanden, und hat bis dahin das lokale Hamburger 
Zahlungswesen in mustergültiger Weise durch Giroübertragungen besorgt, wurde dann 
bei Schaffung der neuen Reichsbank von dieser übernommen und als Grundstock ihres 
Hamburger Giroverkehrs benutzt. 
Schon in der Zeit von 1400-1700 traten andere Organisationen neben die 
Girobanken. In manchen italienischen Städten, hauptsächlich in Florenz, verstehen 
es einzelne Bankierfamlien, ihr Kreditgeschäft durch Gewinn, und fremdes Kapital, 
durch die Bildung von Gesellschaften und die Gründung von Comptoirs und Filialen 
nn einem großen Teil Europas zu einem solchen zu machen, daß sie Fürsten und Städte 
virtschaftlich beherrschten, dann wieder durch ihre Bankerotte große Handelskrisen er⸗ 
jeugten. Das Bankhaus der Medici steigt zum Herzogsstuhl in Florenz empor— Die 
Iroßen Kaufhäuser diesseits der Alpen erreichen teilweise durch ihre Geld- und Kredit— 
geschäfte eine ähnliche Stellung, z. B. die Fugger und Welser in Augsburg. 
Die Klagen über sie, ihr Monopol, ihren Einfluß, ihre Gewinne waren auch 
zroß genug, aber ihre Macht, ihre Wirkung auf Handel, Bergwerk und Industrie war 
ju groß, sie beherrschten bereits mehr oder weniger die Fürsten und ihre Politik, als 
daß man gewagt und verstanden hälte, ihnen die Instrumente ihrer Wirksamkeit aus 
der Hand zu nehmen oder ihnen ernstlich Konkurrenz zu machen. Anders war das 
zůglich der kleinen als Wucherer verschrieenen Kredithändler, der Juden und Pfand— 
eiher. Ihre Geschäfte hatte man seit den Tagen der Kreuzzüge und dem zunehmenden 
Sieg der kanonistischen Wucherdoktrin bald ganz zu unterdrücken, bald durch Normen 
und Verbote der veischiedensten Art, durch Zinsmaxima für das jüdische Darlehen und
	        
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