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Werth erfolgten zwangsweisen Verkauf benachtheiligt. 1 ) Es ist
daher offensichtlich, dass wenn für die Landesgenossenschaften
die Möglichkeit Ides Mitbietens bei den exekutiven Feilbietungen
nicht erweitert würde, und zwar bedeutend, so könnte die zwangsweise
Begründung von Renteng'ütem überhaupt nicht gesichert
werden.
Ein weiterer Fehler des Entwurfes — von sozialpolitischem
Gesichtspunkte — ist, dass die Vererbung der Rentengüter nicht
gesichert wurde. Die Bestimmung des Erben durch den erblassenden
Rentengutsbesjitzer ist nämlich für die Landesgenossenschaft
nur insofern bindend, als sie gegen die Rentengutsbesitzer-Eigenschaft
der Person des Erben keine Einwendung
machen kann. Falls (gegen die Person des Erben ein Bedenken
aufkommt, oder falls der erblassende Rentengutsbesitzer keine
letztwillige Verfügung getroffen hat und bezüglich der Übertragung
des Gutes gegen eine neue Rentenverpflichtung keiner der
im Sinne des Gesetzentwurfes Berechtigten zur Übernahme des
Gutes geeignet oder gewillt ist, so steht der Landesgenossenschaft
hinsichtlich Bestimmung des Gutsübernehmers die freie
Wahl zu. Aus all dem ist ersichtlich, dass bei den geplanten
Rentengütern keine Vererbung stattfinden kann, sondern das
frühere Eigenthumsrecht der Landesgenossenschaft lebt mit
dem Tode des Rentengutsbesitzers sozusagen ipso jure wieder
auf, und wird das Zurgeltungkommen dieses Rechtes nur von
dem auf das Gut bezüglichen und einzelnen Personen zustehenden
persönlichen Vorkaufsrecht beeinflusst. Den Gegenstand der
Vererbung bildet mehr nur die gegen die Landesgenossenschaft
bestehende und aus den in der Rente enthaltenen Amortisa
tionsraten zusammengesetzte Forderung des verstorbenen Rentengutsbesitzers.
* 2 * * * * )
Auch kann die Übertreibung der dem Rentengutsbesitzer
auferlegten Verfügungsbeschränkungen 8 ) und die übermässige
x ) Richter: Die landwirtschaftliche ßerufsgenossenschaft und das
Rentengut. Prag, 1898 (S 38 und 49); Schiff: Landwirtschaftliche Beruf?
genossen schäften und Rentengüter in Oesterreich. (Schäffle’sche Zeitschrift f.
die gesammte Staatswissenschaft. LI. Jahrg. 1895 (S. 414); Dr. J. P 1 a 11 e r:
Kritische Beiträge zur Erkenntniss unserer sozialen Zustände und Theorien.
Basel, 1894. (S. 535.)
2 ) Schiff: cit. Abhandlung. (S. 388); siehe ferner die Rede des
Prof. Dr. P i 1 a t im V. österr. Agrartag. (Verhandlungen des V. österreichischen
Agrarlages 1895. Wien, 1895. S. 38.)
s ) Sering’s Rede in der Berliner Agrarkonferenz (cit. Agrarkonferenz-Bericht
S. 12).