Full text : Die Untersuchung landwirtschaftlich und gewerblich wichtiger Stoffe

Untersuchungen  an  Ort  und  Stelle.

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Umhüllung  mit  Papier  zwischen  Watte  in  einem  wasserdichten  Kasten  (Deckelverschluß
mit  Gummipackung).  Diesen  Kasten  stellt  man  in  einen  größeren,  ebenfalls  wasserdichten
Kasten  und  umgibt  ihn  alsdann  mit  Bisstückchen,  so  daß  die  Temperatur  5°  nicht  übersteigt. ­
  Wo  man  Eis  nicht  zur  Verfügung  hat,  empfiehlt  Bertarelli 1 )  in  dem  Zwischenraum ­
  eine  Lösung  1300  g  Rhodankalium  in  1  1  Wasser  herzustellen;  diese  hält  sich  mehrere
Stunden  um  5°  herum.  Bei  höheren  Temperaturen  nimmt  die  Keimzahl  schnell  zu.
8.  Chemische  Untersuchungen  an  Ort  und  Stelle.  Eine  örtliche  chemische
Untersuchung  empfiehlt  sich  unter  allen  Umständen  für  diejenigen  Bestandteile  eines
Wassers,  welche  beim  Versand  eine  Verflüchtigung  (wie  freie  Kohlensäure,  Schwefelwasserstoff) ­
  oder  eine  Zersetzung  (wie  salpetrige  Säure  und  Ammoniak)  erleiden
können.  Auf  erstere  beiden  Bestandteile  ist  unbedingt  an  Ort  und  Stelle  zu  prüfen,  während
für  letztere  beiden  Bestandteile  die  örtliche  Untersuchung  nicht  so  unbedingt  erforderlich  ist.
Über  die  Art  der  Ausführung  dieser  Untersuchungen  vergl.  weiter  unten,  für  den
Nachweis  freier  Kohlensäure,  des  Ammoniaks  und  der  salpetrigen  Säure  unter  „Trinkwasser“,
bezw.  für  den  Nachweis  von  Schwefelwasserstoff  unter  „Schmutzwasser“.
4.  Direkter  Nachweis  von  verunreinigenden  Zuflüssen.  Wenn  es  sich  um  Beantwortung ­
  der  Frage  handelt,  ob  ein  Brunnen  oder  eine  Quelle  durch  irgend  einen  bestimmten ­
  Zufluß  aus  der  Umgebung  verunreinigt  wird,  so  richtet  sich  die  Beweisführung
ganz  nach  der  Art  des  vermuteten  verunreinigenden  Zuflusses.
Wenn  das  verunreinigende  Wasser  seitlich  direkt  dem  Brunnen  bezw.  der
Quelle  usw.  zufließt  und  beobachtet  werden  kann,  so  entnimmt  man  Proben  von  dem  zufließenden ­
  Wasser  und  aus  dem  Behälter  oder  der  Rinne,  welche  das  vermutliche  verunreinigende ­
  Wasser  führen,  untersucht  beide,  um  festzustellen,  ob  sie  gleiche  Bestandteile
enthalten.
Läßt  sich  ein  solcher  offener  seitlicher  Zufluß  nicht  beobachten,  enthält  aber  der
vermutliche  verunreinigende  Zufluß  irgend  einen  seltenen  kennzeichnenden  Bestandteil,
z.  B.  Rhodanverbindungen  aus  Gaswasser  oder  größere  Mengen  von  Chloriden  oder  Zink-,
Kupfersalze  oder  Kaliseifen  usw.,  so  kann  man  den  Nachweis  dadurch  führen,  daß  man
das  betreffende  Brunnen-  oder  Quell-  oder  Plußwasser  auf  diese  Bestandteile  bezw.  deren
Umsetzungserzeugnisse  untersucht.
Auch  Abortstoffe  lassen  sich  zuweilen  nach  dem  Verfahren  von  P.  Grieß  direkt
in  einem  Brunnenwasser  nachweisen  (vergl.  weiter  unten).
Andere  kennzeichnende  Verunreinigungen  geben  sich  durch  den  Geruch  zu  erkennen,
z.  B.  Leuchtgasbestandteile  aus  undichten  Röhren,  Petroleum  von  Ausflüssen  aus  Petroleumlagern ­
  usw.
Unter  Umständen  erleiden  die  Bestandteile  der  verunreinigenden  Zuflüsse  beim
Durchfiltrieren  durch  den  Boden  eine  Umsetzung,  z.  B.  die  Sulfate  von  Zink,  Kupfer,  Bisen,
die  Kaliseifen  mit  Kalk-  und  Magnesiaverbindungen  des  Bodens,  indem  sich  die  Sulfate
oder  fettsauren  Salze  der  letzteren  Basen  bilden  und  das  Wasser  eine  außergewöhnlich
erhöhte  Menge  von  Calcium-  und  Magnesiumsulfat  oder  von  Kaliumsulfat  und  Kaliumkarbonat ­
  annimmt,  während  die  ersteren  Basen  vom  Boden  absorbiert  werden.  Es  kann
dann  indirekt  der  Nachweis  der  Verunreinigung  durch  die  quantitative  Bestimmung  dieser
Bestandteile,  in  dem  Wasser  erbracht  werden.
Der  Ammoniak-  und  organische  Stickstoff  aus  Abort-  und  Jauchegruben  wird  im
Boden  zu  Salpetersäure  oxydiert  und  gibt  sich  im  Wasser  durch  einen  erhöhten  Gehalt
au  letzterer  zu  erkennen.
In  anderen  Fällen  bleibt  nichts  anderes  übrig,  als  die  Bodenschichten  zwischen  dem
Brunnen  und  dem  vermutlichen  verunreinigenden  Zufluß  aufzugraben  oder  durch  Bohrungen
auf  die  fraglichen  verunreinigenden  Bestandteile  zu  untersuchen.  Verunreinigungen  aus
Abortgruben  z.  B,  geben  sich  durch  einen  hohen  Gehalt  des  Bodens  an  Stickstoff  und
Kohlenstoff,  Leuchtgasbestandteile  durch  den  Gehalt  an  Naphthalin  zu  erkennen.
*)  Zeitschr.  f.  Untersuchung  d.  Nahrungs-  u.  Genußmittel  1904,  7,  370.

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