Untersuchungen an Ort und Stelle.
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Umhüllung mit Papier zwischen Watte in einem wasserdichten Kasten (Deckelverschluß
mit Gummipackung). Diesen Kasten stellt man in einen größeren, ebenfalls wasserdichten
Kasten und umgibt ihn alsdann mit Bisstückchen, so daß die Temperatur 5° nicht übersteigt.
Wo man Eis nicht zur Verfügung hat, empfiehlt Bertarelli 1 ) in dem Zwischenraum
eine Lösung 1300 g Rhodankalium in 1 1 Wasser herzustellen; diese hält sich mehrere
Stunden um 5° herum. Bei höheren Temperaturen nimmt die Keimzahl schnell zu.
8. Chemische Untersuchungen an Ort und Stelle. Eine örtliche chemische
Untersuchung empfiehlt sich unter allen Umständen für diejenigen Bestandteile eines
Wassers, welche beim Versand eine Verflüchtigung (wie freie Kohlensäure, Schwefelwasserstoff)
oder eine Zersetzung (wie salpetrige Säure und Ammoniak) erleiden
können. Auf erstere beiden Bestandteile ist unbedingt an Ort und Stelle zu prüfen, während
für letztere beiden Bestandteile die örtliche Untersuchung nicht so unbedingt erforderlich ist.
Über die Art der Ausführung dieser Untersuchungen vergl. weiter unten, für den
Nachweis freier Kohlensäure, des Ammoniaks und der salpetrigen Säure unter „Trinkwasser“,
bezw. für den Nachweis von Schwefelwasserstoff unter „Schmutzwasser“.
4. Direkter Nachweis von verunreinigenden Zuflüssen. Wenn es sich um Beantwortung
der Frage handelt, ob ein Brunnen oder eine Quelle durch irgend einen bestimmten
Zufluß aus der Umgebung verunreinigt wird, so richtet sich die Beweisführung
ganz nach der Art des vermuteten verunreinigenden Zuflusses.
Wenn das verunreinigende Wasser seitlich direkt dem Brunnen bezw. der
Quelle usw. zufließt und beobachtet werden kann, so entnimmt man Proben von dem zufließenden
Wasser und aus dem Behälter oder der Rinne, welche das vermutliche verunreinigende
Wasser führen, untersucht beide, um festzustellen, ob sie gleiche Bestandteile
enthalten.
Läßt sich ein solcher offener seitlicher Zufluß nicht beobachten, enthält aber der
vermutliche verunreinigende Zufluß irgend einen seltenen kennzeichnenden Bestandteil,
z. B. Rhodanverbindungen aus Gaswasser oder größere Mengen von Chloriden oder Zink-,
Kupfersalze oder Kaliseifen usw., so kann man den Nachweis dadurch führen, daß man
das betreffende Brunnen- oder Quell- oder Plußwasser auf diese Bestandteile bezw. deren
Umsetzungserzeugnisse untersucht.
Auch Abortstoffe lassen sich zuweilen nach dem Verfahren von P. Grieß direkt
in einem Brunnenwasser nachweisen (vergl. weiter unten).
Andere kennzeichnende Verunreinigungen geben sich durch den Geruch zu erkennen,
z. B. Leuchtgasbestandteile aus undichten Röhren, Petroleum von Ausflüssen aus Petroleumlagern
usw.
Unter Umständen erleiden die Bestandteile der verunreinigenden Zuflüsse beim
Durchfiltrieren durch den Boden eine Umsetzung, z. B. die Sulfate von Zink, Kupfer, Bisen,
die Kaliseifen mit Kalk- und Magnesiaverbindungen des Bodens, indem sich die Sulfate
oder fettsauren Salze der letzteren Basen bilden und das Wasser eine außergewöhnlich
erhöhte Menge von Calcium- und Magnesiumsulfat oder von Kaliumsulfat und Kaliumkarbonat
annimmt, während die ersteren Basen vom Boden absorbiert werden. Es kann
dann indirekt der Nachweis der Verunreinigung durch die quantitative Bestimmung dieser
Bestandteile, in dem Wasser erbracht werden.
Der Ammoniak- und organische Stickstoff aus Abort- und Jauchegruben wird im
Boden zu Salpetersäure oxydiert und gibt sich im Wasser durch einen erhöhten Gehalt
au letzterer zu erkennen.
In anderen Fällen bleibt nichts anderes übrig, als die Bodenschichten zwischen dem
Brunnen und dem vermutlichen verunreinigenden Zufluß aufzugraben oder durch Bohrungen
auf die fraglichen verunreinigenden Bestandteile zu untersuchen. Verunreinigungen aus
Abortgruben z. B, geben sich durch einen hohen Gehalt des Bodens an Stickstoff und
Kohlenstoff, Leuchtgasbestandteile durch den Gehalt an Naphthalin zu erkennen.
*) Zeitschr. f. Untersuchung d. Nahrungs- u. Genußmittel 1904, 7, 370.
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