Full text: Vorschule der Volkswirthschaft

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aber außerhalb des Kreises der Socialisten, mit denen wir es bis 
jetzt zu thun gehabt haben, den Wucher in einer gewissen Höhe 
des Zinses, und zahlreiche Gesetzgebungen haben bei Ausleihung 
von Capitalien in Form des Geldes ein Maximum der Sinstaxe 
festgesetzt, dessen Uebertretung als Wucher bestraft wird. Die Frage, 
ob solche Gesetze aufrecht zu erhalten, ob die Rücksicht auf das 
Gemeinwohl ein solches Einschreiten der Staatsgewalt in den freien 
Verkehr rechtfertigt, oder ob es verwerflich sei, durch eine Zinstaxe 
die möglichst beste Benutzung der Capitalien mittelst Darlehen zu 
hindern, ist immer noch von großer Wichtigkeit, da in vielen 
Staaten die Wuchergesetze noch bestehen, und in der Theorie ihre 
Nothwendigkeit noch vielfach anerkannt wird. 
Je mehr die Capitalien sich anhäufen, um so theurer wird 
die Arbeit, um so leichter ist Geld zu erhalten, und um so eher 
kann auch der Arme etwas unternehmen und erwerben. Wenn die 
Capitalien rar und die Arbeitskräfte im Ueberfluß vorhanden sind, 
dann ist der Vortheil auf Seite der Capitalisten; sind jedoch die 
Capitalien in Menge vorhanden und die Arbeitskräfte selten und 
darum gesucht, dann sind die Arbeiter im Vortheil. 
Die Capitalsvermehrung ist der große Hebel zur Förderung 
der materiellen Volkslage. Damit sie ermöglicht wird, ist es nöthig, 
daß mehr producirt wird, als was zur unmittelbaren Befriedigung 
verbraucht wird, so daß ein Ueberschuß zur Erweiterung und Ver⸗ 
besserung der Productionsmittel entsteht. Der Steigerung der Pro— 
duetion stehen aber in den verschiedenen Ländern maucherlei Hinder— 
nisse entgegen, auf deren Beseitigung unermüdlich hinzuarbeiten ist. 
Ein solches Hinderniß ist die Beschränkung des Credits durch 
Wuchergesetze. 
Wenn der Staat ein Maximum des Capitalgewinnes oder 
Zinssatzes festsetzt, d. h. einen gesetzlichen Zinsfuß anordnet, und 
die Ueberschreitung dieses Maximums als Wucher bestraft, so wird 
dadurch der durch das ganze Gebiet der Volkswirthschaft unwider⸗ 
stehlich sich geltend machende und die natürliche, normale Entwick- 
lung alles wirthschaftlichen Gedeihens bedingende Einfluß des Ver— 
hältnisses von Vorrath und Nachfrage auf den Preis, mag dieser
	        
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