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ringer, als die Nachfrage, so ist der Zins hoch. Ist die Anlage
des Capitals unsicher, so ist der Zins höher, weil die Versicherungs-
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Die Folge des Wuchergesetzes, welches dieses natürliche Ver⸗
hältniß von Capital und Zins stört, ist, daß entweder Capital
müßig liegen bleibt, wodurch also die Production geschmälert, die
materielle Volkslage verschlimmert wird — oder daß man das
Gesetz übertritt. Häufig genug tritt der Fall ein, daß die Befol
gung des Gesetzes nicht gerade moralischer ist, als die Uebertretung.
Derjenige, welcher mit Risiko durch ein Gelddarlehn dem
Andern aus der Noth hilft, wenn er sich auch tüchtig dafür bezah—
sen läßt, steht dem barmherzigen Samariter näher, als derjenige,
welcher, weil ihm der vom Gesetze erlaubte geringe Zinsfuß nicht
genügt, oder weil er das Risiko nicht übernehmen will, lieber seinen
Nächsten in der Noth stecken läßt. Von der nämlichen Anschauung
gehen in der Anwendung auf sich selbst sogar diejenigen Staaten
aus, welche die Wuchergesetze aufrecht erhalten. Wir sehen ja, daß
solche Staaten, wenn sie in Noth sind, höchst wucherliche Anleihen
ohne Bedenken abschließen, und daß sie die Personen, welche ihren
Nothstand also in gewinnsüchtiger Absicht mißbrauchen oder zu solchen
wucherlichen Anleihen mitgewirkt haben, mit Orden auszeichnen, als
Männer, welche sich um das Vaterland verdient gemacht haben!
Ist es nicht ein greller Widerspruch, daß ein solcher Staat diejeni
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hörigen den nämlichen Dienst leisten? Oder kann vernünftiger Weise
geläugnet werden, daß die einzelnen Staatsbürger tausendfach ebenso
in die Lage kommen, wo es für sie vortheilhaft, ja nothwendig ist,
Geld zu höheren Zinsen aufzunehmen? Ist es nicht ein unrecht⸗
mäßiges Privilegium des Fiskus, für sich an keine Zinsschranken
gebunden zu sein?
Worin haben aber die Wuchergesetze ihren Ursprung? Ihre
Absicht ist stets die beste gewesen. Sie haben dem Nothleidenden
helfen, ihn gegen Bedrückung schützen wollen.
Eine gesetzliche Feststellung eines Maximalpreises für die Geld—
miethe kann sogar zum Bedürfniß werden, wenn die Vertheilung