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Verödung schützen mußte; in der Lage, Geld auszuleihen, waren
nur verhältnißmäßig wenige Leute, die sich in den größten Städten
zusammengedrängt hatten, und die eben deshalb der Unmasse Credit-
bedürftiger die Zinsbedingungen vorschreiben konnten. Die Civilisa
tion war damals ferner auf's griechische Kaiserreich beschränkt, und
es konnte Niemandem einfallen, sein Geld außerhalb desselben in
den Ländern der Barbaren anlegen zu wollen. Ebensowenig war
Gelegenheit vorhanden, das Geld in Staatspapieren, Actien ꝛc. zu
stecken, und auf diese Weise ohne eigene Mühe einen Ertrag von
demselben zu beziehen. Wer daher nicht das Geld zum Selbstbetriebe
der Landwirthschaft, Industrie und des Handels brauchen konnte
oder wollte, war darauf angewiesen, dasselbe im Inlande auf
Zinsen auszuleihen.
Ganz andere Verhältnisse bestehen jetzt. Die eivilisirte Welt,
welche in Bezug auf den Geldmarkt mit einander verbunden ist,
zählt die Personen, welche in der Lage sind, Capitalien zu verleihen,
nach Millionen, die Concurrenz der Capitalisten ist so groß, daß
eine willkührliche Steigerung des Zinsfußes ganz unmöglich ist. Der
Zinsfuß wird daher, wenn man ihn frei gewähren läßt, den Ver—
hältnissen angemessen bleiben, und das ist offenbar das einem ge—
sunden wirthschaftlichen Volksleben Entsprechende. Daß die Con
currenz das ihrige thut, lehrt am besten die Erfahrung, indem in
gewöhnlichen Zeiten in allen Ländern, in welchen Vertrauen zur
Rechtsordnung besteht, der gemeine Zinsfuß sich unter der Zinstaxe
zu halten pflegt. Da aber wo das Vertrauen in die Aufrechthal
tung der Rechtsordnung erschüttert ist, wird man durch eine Zins.
schranke am allerwenigsten das Geld aus den Beuteln der Capitalisten
zu Anleihen in diesem Lande herauslocken.
Das Bedürfniß einer Zinsschranke ist daher bei unsern Ver—
hältnissen nicht vorhanden; dieselbe kann aber auch jetzt gar nicht
die Wirkung haben, wohlfeileres Geld zur Miethe herbeizuschaffen,
sondern sie ist entweder gänzlich unwirksam, oder hat geradezu die
gegentheilige Wirkung. Denn kein Staat besitzt die Macht, seine
Angehörigen zu zwingen, die verfügbaren Capitalien zu Anleihen
im Inlande zu verwenden. Bei einem kleinen Theile der Capitalisten,