Full text: Vorschule der Volkswirthschaft

2 
Verödung schützen mußte; in der Lage, Geld auszuleihen, waren 
nur verhältnißmäßig wenige Leute, die sich in den größten Städten 
zusammengedrängt hatten, und die eben deshalb der Unmasse Credit- 
bedürftiger die Zinsbedingungen vorschreiben konnten. Die Civilisa 
tion war damals ferner auf's griechische Kaiserreich beschränkt, und 
es konnte Niemandem einfallen, sein Geld außerhalb desselben in 
den Ländern der Barbaren anlegen zu wollen. Ebensowenig war 
Gelegenheit vorhanden, das Geld in Staatspapieren, Actien ꝛc. zu 
stecken, und auf diese Weise ohne eigene Mühe einen Ertrag von 
demselben zu beziehen. Wer daher nicht das Geld zum Selbstbetriebe 
der Landwirthschaft, Industrie und des Handels brauchen konnte 
oder wollte, war darauf angewiesen, dasselbe im Inlande auf 
Zinsen auszuleihen. 
Ganz andere Verhältnisse bestehen jetzt. Die eivilisirte Welt, 
welche in Bezug auf den Geldmarkt mit einander verbunden ist, 
zählt die Personen, welche in der Lage sind, Capitalien zu verleihen, 
nach Millionen, die Concurrenz der Capitalisten ist so groß, daß 
eine willkührliche Steigerung des Zinsfußes ganz unmöglich ist. Der 
Zinsfuß wird daher, wenn man ihn frei gewähren läßt, den Ver— 
hältnissen angemessen bleiben, und das ist offenbar das einem ge— 
sunden wirthschaftlichen Volksleben Entsprechende. Daß die Con 
currenz das ihrige thut, lehrt am besten die Erfahrung, indem in 
gewöhnlichen Zeiten in allen Ländern, in welchen Vertrauen zur 
Rechtsordnung besteht, der gemeine Zinsfuß sich unter der Zinstaxe 
zu halten pflegt. Da aber wo das Vertrauen in die Aufrechthal 
tung der Rechtsordnung erschüttert ist, wird man durch eine Zins. 
schranke am allerwenigsten das Geld aus den Beuteln der Capitalisten 
zu Anleihen in diesem Lande herauslocken. 
Das Bedürfniß einer Zinsschranke ist daher bei unsern Ver— 
hältnissen nicht vorhanden; dieselbe kann aber auch jetzt gar nicht 
die Wirkung haben, wohlfeileres Geld zur Miethe herbeizuschaffen, 
sondern sie ist entweder gänzlich unwirksam, oder hat geradezu die 
gegentheilige Wirkung. Denn kein Staat besitzt die Macht, seine 
Angehörigen zu zwingen, die verfügbaren Capitalien zu Anleihen 
im Inlande zu verwenden. Bei einem kleinen Theile der Capitalisten,
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.