Full text: Vorschule der Volkswirthschaft

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diese: „kein Theilnehmer ist verautwortlich über den Betrag seines 
eigenen Antheils hinaus“ ꝛe.; allein dies war überall nur eine An⸗ 
lockung zu Subseriptionen — ein Vordersatz, dessen Nachsatz also zu 
lauten hatte: „vorausgesetzt, daß der ursprüngliche Actieninhaber den 
ganzen Betrag seiner Actienzeichnung eingezahlt, demnächst seine 
Actien in gehöriger Form verkauft hat und seitdem ein gewisser 
Zeitraum verstrichen ist. In diesem Falle allerdings, aber nur in 
diesem, waren alle betreffenden Rechte und Verpflichtungen auf den 
Käufer übergegangen: unter keinen Umständen war aber der letztere, 
der actuelle Actieninhaber, von der auf der Gesellschaft, der er an— 
gehörte, ruhenden Haftbarkeit bis zur ganzen Höhe seines Vermögens 
befreit, und es war daher ebentuell gegen ihn die Klage auf Sah— 
lung der ganzen Gesellschaftsfchuld zulässig. So ereignete es sich 
zuweilen, daß gegen einen oder den der anderen Theilnehmer eine 
Klage nach der anderen angestrengt ward, bis dessen Ruin vollendet 
war. Diese Strenge hatte ohne Zweifel ihr Gutes: sie bewirkte, 
daß die Unternehmer nicht leichtsinnig und übereilt zu Werke gingen, 
sondern reiflich erwogen, ehe sie in neue und in ihrem Erfolge un— 
gewisse Geschäfte sich einließen, und daß ihrerseits die Capitalien 
erst dann einem Unternehmen sich zuwandten, nachdem eine gewisse 
Bürgschaft des Erfolges geboten war. Die Geschäfte beruhten da— 
her auf einer sicherern und festeren Basis und in ihrem Betriebe 
walteten größere Umsicht und Vorsicht ob. Es läßt sich nicht in 
Abrede stellen, daß der hohe Charakter, den der englische Handel 
schon frühzeitig sich erworben und den er noch in gleichem Maße 
bewahrt, wesentlich auf dieser Strenge in Bezug auf die individuelle 
Verantwortlichkeit des Kaufmanns mit beruhte. Auch mochte ohne 
Zweifel dieser innere Ernst, oder, wie die commerzielle Phrase lautet, 
die Solidität des britischen Handels dessen Aufschwung mnicht un . 
wesentlich erleichtert haben. Es ist daher sehr erklärlich, daß, sobald 
eine Modification jener Gesetzgebung zur Sprache kam und befür- 
wortet ward, von vielen Seiten sich Einsprüche dagegen erhoben, 
und namentlich Männer, die in der alten Schule und unter dem 
alten Systeme groß geworden, eine Abweichung von dieser Bahn, 
die England zu dem Gipfel der commerziellen und finanziellen Größe
	        
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