fullscreen: Steuerersparung, Steuerumgehung, Steuerhinterziehung

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Steuerumgehung: „Wird ein Automobil zur Herabsetzung 
der Umsatzsteuer erst vermietet und später zu einem geringeren 
Preis verkauft, so wird diese Steuerumgehung strafbar, wenn 
dieser Vorgang in dem Vorsatz, der Steuerumgehung den 
Erfolg zu sichern, in der Buchführung nicht zum Ausdruck 
gebracht wird." 
Was mit den Worten „dieser Vorgang" gemeint ist, 
ist nicht ganz klar. Meines Erachtens kann damit nur 
gemeint sein, daß der Steuerpflichtige in seinen Büchern 
sowohl das Vermietungsgeschäft als auch den späteren 
Verkauf des Automobils so klar zum Ausdruck bringen muß, 
daß das Finanzamt, sofern es die Bücher einsieht, beide 
Vorgänge prüfen kann, um alsdann feststellen zu können, 
ob es eine Steuerumgehung als vorliegend erachten will 
oder nicht. Eine Steuerhinterziehung würde der Vorgang 
also nur dann darstellen, wenn die vorgenommenen Buchungen 
nicht dem Sachverhalt entsprechen würden. Der weitergehen 
den, von Wassertrüdinger 67 ) anscheinend vertretenen 
Ansicht, „die Verpflichtung zur Führung vollständiger und 
richtiger Bücher und zur Abgabe richtiger Steuererklärungen 
werde durch den Vorgang ohne weiteres verletzt, da der 
Steuerpflichtige durch den verschleierten Verkauf nicht in der 
Lage sei, seine Einträge und Erklärungen dem tatsächlichen 
Sachverhalt entsprechend zu machen", kann hiernach nicht 
beigepflichtet werden. Ebensowenig ist es richtig, wenn er 
sagt, daß die Geschäftsführer einer G. nt. b. §., wenn einer 
Gesellschaft ein Darlehen gewährt wird, statt daß das Stamm 
kapital erhöht wird, die Verpflichtung zur Vorlage der 
Urkunden nach § 3 des Reichsstempelgesetzes verletzen, oder 
daß bei Gründung einer G. m. b. H. und Konimanditgesellschaft 
die Verpflichtung zur Angabe des richtigen Einkommens 
verletzt werde. Denn die Richtigkeit der Buchführung bzw. 
der Urkunden und die darauf basierende Steuererklärung 
steht ja auf Grund der gewählten Geschäftsform, mag sie 
67 ) Wassertrüdinger, Zeitgem. Steuerfragen 1920 110.
	        
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