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als Ehrengeleit, im Kriege als kampftreues Gesinde umgaben!.
Es war zur Blütezeit der Völkerschaften eine nicht völlig staats⸗
rechtliche, aber immerhin eine in Beschränkung auf die
Häuptlinge vom Volke geduldete, ja in der Heeresverfassung
taktisch ausgenutzte Bildung gewesen. Sie ging mit der Urzeit
nicht zu Grunde; in Anwendung allein auf den König rettete sie
sich hinüber ins Reich der Merowinge; seit alters umgaben den
fränkischen König die Antrustionen, wie das Gefolge hier
genannt ward?; eng um die königliche Person geschart, hatten
sie neben den häuslichen und kriegerischen Aufgaben der Vor—
zeit auch Teile der neueren staatlichen Verwaltung übernommen.
Da begannen, anscheinend schon sehr früh, in Frankreich
auch die größten Grundherren reisige Leute um sich zu sehen in
Frieden und Krieg; Privatgefolge, kleine Privatheere bildeten
sich. Ein höchst befremdlicher Vorgang, dem die Schwäche der
merowingischen Könige nicht steuerte. Und wie wuchsen diese
Gefolge während der Wirren des 7. Jahrhunderts. Immer
stärker strömten Massen schutzloser, „elender“ Freier in die
Privatheere der Großgrundherren: Vassen wurden sie genannt?;
ein eigenartiges Vertragsverhältnis bildete sich für sie aus.
Der neueintretende Reisige kommendierte, ergab sich dem Ge—
tolgsherrn, er legte seine Hände in des Herrn Hände, er
empfahl sich seiner Pflege und seinem Schutz, und er versprach,
wenigstens seit Mitte des 8. Jahrhunderts regelmäßig in be⸗
sonderem Eide, dem Herrn als Entgelt für Schutz und Unter⸗
halt treu dienen zu wollen allerwegen, soweit sein freier Stand
ihm zu dienen gestatte, vornehmlich in der Not des Kampfes.
Kein Zweifel: durch Ausbildung eines solchen reisigen
Gesindes schuf sich der Großgrundherr eine mehr oder minder
selbständige, vom Staate nicht genehmigte Gewalt: ward er
zum kleinen Tyrannen“. Und schon hatte er begonnen, dieser
Bol. Bd. Bs, Iss ff.
3 Vgl. Bd. B8, 307, 826.
s Keltischer Ursprung des Namens? Vgl. Waitz ? IV, S. 284 Anm 2;
Schröder 8S. 156; W. Sickel in Westd. Ztschr. Bd. 16 (1897) S. 51 Anm. 5.
In diesem Sinne spricht Einhard, V. Carol. c. 2, in seiner Schil⸗
derung der letzten merowingischen Zeiten, von tyranni per totam Galliam
Jominatum sibi vindicantes.