Nationales Geistesleben im 9. und 10. Jahrhundert. 173
Großen entfaltete sich der römisch-absolutistische Zug der Re—
zierung noch mehr, wenigstens insofern man das Staatsideal
der spätrömischen Zeit in dem Gedanken findet, daß innerhalb
des Staatsgebietes nur eine wirkende Kraft bestehe, die mon—
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vunkte, gleichmäßig und gleichartig, möglichst ohne Unter—
scheidung räumlich und geschichtlich charakterisierter Gliede—
rungen, auf das Ganze wirke. Schon Pippin entwickelte neben
den alten Volksrechten der Stämme das neue, einheitliche
Königsrecht zu einem Mittel der Centralisation; Karl der Große
hatte dann das bewußte Streben, die Ungleichheiten des Rechtes
zwischen den einzelnen Landesteilen überhaupt zu beseitigen.
Noch mehr: auch auf den übrigen Kulturgebieten sollten unter
ihm gleiche Befehle überall befolgt, gleiche Fortschritte allent⸗
halben gemacht werden. Dieselben Ritualbücher sollten dem
Dienst aller Kirchen zu Grunde liegen, als ausnahmsloser Segen
sollte die allgemeine Schulpflicht allen Teilen des Reiches zu
gute kommen.
Doch wie weit blieb die Wirklichkeit hinter dem Idealbilde
zurück, dessen ebenmäßige Linien dem großen Kaiser vorschwebten.
Die Volksrechte, die nach kaiserlichem Plane zu Gunsten eines
allgemeinen Reichsrechtes allmählich in den Hintergrund gedrängt
werden sollten, lebten noch Jahrhunderte fort; die kaiserlichen
Verordnungen zerflogen im Sturm des 9. Jahrhunderts wie
lose Blätter zur Herbstzeit, nicht einmal im Archive des Reiches
befand sich deren vollständige Sammlung. Die Verwaltung,
eine Zeit lang centralistisch organisiert, verfiel dem schleichenden
Gift des Lehenswesens, — und auch dieses wiederum verbreitete
sich nur sehr ungleich und in sehr verschiedener Schnelligkeit
in den einzelnen Reichsteilen, am spätesten im deutschen Osten.
In Ostfranken überhaupt kam es schon in der zweiten
Hälfte des 9. Jahrhunderts dazu, daß die Gesetzgebung erstarrte
und das verwaltungsmäßige Schreibwesen der Centralstelle ein—
schlief. Die ottonische Zeit hat beide dann nur in mäßigen
Grenzen wieder belebt und erweckt; im ganzen bestand auch im
10. Jahrhundert keine Staatsverwaltung in unserem Sinne: