Full text: Urzeit und Mittelalter (Abt. 1)

Nationales Geistesleben im 9. und 10. Jahrhundert. 173 
Großen entfaltete sich der römisch-absolutistische Zug der Re— 
zierung noch mehr, wenigstens insofern man das Staatsideal 
der spätrömischen Zeit in dem Gedanken findet, daß innerhalb 
des Staatsgebietes nur eine wirkende Kraft bestehe, die mon— 
—XVXVD00— 
vunkte, gleichmäßig und gleichartig, möglichst ohne Unter— 
scheidung räumlich und geschichtlich charakterisierter Gliede— 
rungen, auf das Ganze wirke. Schon Pippin entwickelte neben 
den alten Volksrechten der Stämme das neue, einheitliche 
Königsrecht zu einem Mittel der Centralisation; Karl der Große 
hatte dann das bewußte Streben, die Ungleichheiten des Rechtes 
zwischen den einzelnen Landesteilen überhaupt zu beseitigen. 
Noch mehr: auch auf den übrigen Kulturgebieten sollten unter 
ihm gleiche Befehle überall befolgt, gleiche Fortschritte allent⸗ 
halben gemacht werden. Dieselben Ritualbücher sollten dem 
Dienst aller Kirchen zu Grunde liegen, als ausnahmsloser Segen 
sollte die allgemeine Schulpflicht allen Teilen des Reiches zu 
gute kommen. 
Doch wie weit blieb die Wirklichkeit hinter dem Idealbilde 
zurück, dessen ebenmäßige Linien dem großen Kaiser vorschwebten. 
Die Volksrechte, die nach kaiserlichem Plane zu Gunsten eines 
allgemeinen Reichsrechtes allmählich in den Hintergrund gedrängt 
werden sollten, lebten noch Jahrhunderte fort; die kaiserlichen 
Verordnungen zerflogen im Sturm des 9. Jahrhunderts wie 
lose Blätter zur Herbstzeit, nicht einmal im Archive des Reiches 
befand sich deren vollständige Sammlung. Die Verwaltung, 
eine Zeit lang centralistisch organisiert, verfiel dem schleichenden 
Gift des Lehenswesens, — und auch dieses wiederum verbreitete 
sich nur sehr ungleich und in sehr verschiedener Schnelligkeit 
in den einzelnen Reichsteilen, am spätesten im deutschen Osten. 
In Ostfranken überhaupt kam es schon in der zweiten 
Hälfte des 9. Jahrhunderts dazu, daß die Gesetzgebung erstarrte 
und das verwaltungsmäßige Schreibwesen der Centralstelle ein— 
schlief. Die ottonische Zeit hat beide dann nur in mäßigen 
Grenzen wieder belebt und erweckt; im ganzen bestand auch im 
10. Jahrhundert keine Staatsverwaltung in unserem Sinne:
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.