Full text: Urzeit und Mittelalter (Abt. 1)

Nationales Geistesleben im 9. und 10. Jahrhundert. 175 
Politische Gewalten blieben die Stämme auch noch im 
ganzen Verlauf des 10. Jahrhunderts und weit darüber hinaus, 
mochten auch bereits die Ottonen es mit Erfolg versuchen, die 
anfangs noch selbständigen Herzöge zu sozusagen dynastischen 
Beamten hinabzudrücken. Denn unter den Herzögen blühten 
trotzdem die Landtage der Stämme noch lange in der vollen 
Selbständigkeit altgermanischer Zeiten: wagte doch der sächsische 
Landtag sogar seinem königlichen Herzog Otto noch zu wider— 
sprechen. Auch die gesetzgeberische Freiheit ging den Stämmen 
noch nicht verloren; wir besitzen ein fränkisches Sendrecht der 
Wenden an Main und Rednitz wohl vom Jahre 939 und die 
hairischen Gesetze von Ranshofen aus dem Ende des 10. Jahr— 
hunderts. Erst im Laufe des 11. Jahrhunderts gerieten die 
alten Volksrechte der Stämme in Vergessenheit — aber auch 
dann blieben die Stämme noch Träger neuer Bildungen des 
Gewohnheitsrechts so lange, daß sich sogar noch die Stadtrechte des 
13. und 14. Jahrhunderts, obwohl sie gänzlich verändertem 
Rechtsboden entwuchsen, dennoch nach der Zugehörigkeit zu be— 
stimmten Stämmen unterschieden. 
In der Verfassung freilich war um diese Zeit die unmittel— 
—— 
reits in den späteren Jahren der Ottonen wurde Lothringen 
in zwei Herzogtümer geteilt, in Sachsen das Herzogtum der 
Billunger geschaffen, das dem Stammesumfang nicht mehr ent⸗ 
sprach, endlich Kärnten, ein Kolonialland, zum Herzogtum er—⸗ 
hoben. Dem folgte unter Saliern und Staufern eine Fülle 
weiterer Teilungen und Erhebungen kleinerer Herrschaften zu 
herzoglicher Wurde: Herzogtum und Stammesgebiet entsprachen 
sich seit dem Ausgang des 12. Jahrhunderts der Regel nach 
nicht mehr. Für die Ausgestaltung des Kurfürstenkollegiums 
in der zweiten Hälfte des 13. Jahrhunderts, der wichtigsten 
verfassungsmäßigen Neuschöpfung dieser Zeit, hat dann die 
Rücksicht auf die Vertretung der Stämme nur noch mittelbar 
Bedeutung gehabt. 
So ist das 10. Jahrhundert die letzte und höchste Blütezeit 
senes großen Abschnittes unserer nationalen Entwickelung, der
	        
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