Full text: Urzeit und Mittelalter (Abt. 1)

34 
Achtes Buch. Drittes Kapitel. 
allen Herrschern der Kaiserzeit noch am meisten einer tieferen 
Auffassung seiner Aufgaben gehuldigt hat; er hat die Erblich— 
keit des Dienstbesitzes der Ministerialen durchzusetzen ge— 
sucht!. Freilich ohne Erfolg; rein gewohnheitsmäßig ist diese 
Erblichkeit erst einige Generationen nach Konrads Tode ein— 
gedrungen, und erst Heinrich VI. hat die längst als Rechtssitte 
eingeführte Regel ministerialischer Erbfolge rechtlich geordnet. 
Unter diesen Umständen wirkte von oben her sozial einigend, 
national zusammenfassend eigentlich nur noch ein Moment, und 
dies fast unabhängig von den Königen: das die meisten Stämme 
allmählich durchdringende fränkische Recht. Die Bewegung, 
die von ihm ausging, war freilich fast ganz ein Vermächtnis des 
karlingischen Staates, besonders Karls des Großen. Karl der 
Große hatte fränkischen Rechtsgang und fränkische Gerichts— 
verfassung heimisch gemacht in den deutschen Stammesgebieten 
mit Ausnahme etwa von Friesland, Baiern und Teilen von 
Schwaben: es war natürlich, daß diesen Bestrebungen auch 
späterhin noch vielfach materielles fränkisches Recht nachfolgte. 
Unterstützt wurde die weitere Verbreitung des fränkischen 
Rechtes außerdem später durch die vielfachen Einwanderungen 
fränkischer Volksmassen in die Gebiete anderer Stämme, sowie durch 
den fränkischen Charakter des gemeinen Lehnsrechtes im Reiche. 
So kam es in der That allmählich zu einer gewissen Verfrankung 
des Rechtslebens vieler Deutschen; doch erhielt sich in Sachsen, 
Thüringen und Ost- und Mittelfranken der besondere Rechtskreis 
eines anders gearteten, sächsischen Rechtes, um seit dem 18. Jahr⸗ 
hundert vornehmlich mit der Kolonisation des slawischen Ostens 
und der Entwickelung der Hanse einen ungeahnt weiten Auf⸗ 
schwung bis nach Böhmen, Polen und Ungarn zu erreichen. 
Blieb somit die Verbreitung des fränkischen Rechtes schon 
äußerlich weit hinter den Grenzen deutschen Wesens zurück, so 
gab sie auch inhaltlich dem nationalen Gesamtleben nicht so 
große Impulse, wie man aus heutigen Vorstellungen heraus zu 
erwarten versucht sein könnte. Es war ein Zeitalter, das sich 
1S. Band II S. 255.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.