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Achtes Buch. Drittes Kapitel.
allen Herrschern der Kaiserzeit noch am meisten einer tieferen
Auffassung seiner Aufgaben gehuldigt hat; er hat die Erblich—
keit des Dienstbesitzes der Ministerialen durchzusetzen ge—
sucht!. Freilich ohne Erfolg; rein gewohnheitsmäßig ist diese
Erblichkeit erst einige Generationen nach Konrads Tode ein—
gedrungen, und erst Heinrich VI. hat die längst als Rechtssitte
eingeführte Regel ministerialischer Erbfolge rechtlich geordnet.
Unter diesen Umständen wirkte von oben her sozial einigend,
national zusammenfassend eigentlich nur noch ein Moment, und
dies fast unabhängig von den Königen: das die meisten Stämme
allmählich durchdringende fränkische Recht. Die Bewegung,
die von ihm ausging, war freilich fast ganz ein Vermächtnis des
karlingischen Staates, besonders Karls des Großen. Karl der
Große hatte fränkischen Rechtsgang und fränkische Gerichts—
verfassung heimisch gemacht in den deutschen Stammesgebieten
mit Ausnahme etwa von Friesland, Baiern und Teilen von
Schwaben: es war natürlich, daß diesen Bestrebungen auch
späterhin noch vielfach materielles fränkisches Recht nachfolgte.
Unterstützt wurde die weitere Verbreitung des fränkischen
Rechtes außerdem später durch die vielfachen Einwanderungen
fränkischer Volksmassen in die Gebiete anderer Stämme, sowie durch
den fränkischen Charakter des gemeinen Lehnsrechtes im Reiche.
So kam es in der That allmählich zu einer gewissen Verfrankung
des Rechtslebens vieler Deutschen; doch erhielt sich in Sachsen,
Thüringen und Ost- und Mittelfranken der besondere Rechtskreis
eines anders gearteten, sächsischen Rechtes, um seit dem 18. Jahr⸗
hundert vornehmlich mit der Kolonisation des slawischen Ostens
und der Entwickelung der Hanse einen ungeahnt weiten Auf⸗
schwung bis nach Böhmen, Polen und Ungarn zu erreichen.
Blieb somit die Verbreitung des fränkischen Rechtes schon
äußerlich weit hinter den Grenzen deutschen Wesens zurück, so
gab sie auch inhaltlich dem nationalen Gesamtleben nicht so
große Impulse, wie man aus heutigen Vorstellungen heraus zu
erwarten versucht sein könnte. Es war ein Zeitalter, das sich
1S. Band II S. 255.