Full text: Urzeit und Mittelalter (Abt. 1)

Politische Wirkungen der veränderten gefellschaftlichen Schichtung. 95 
dem Berufe nach längst durchweg reisige Ritter, als dritte 
Klasse des Heerschildes zu erklären: zu einem neuen, wohl dem 
wichtigsten kriegerischen Bruchteil der Nation war ein fest um⸗ 
schriebenes Verhältnis der Krone gewonnen. 
Auch hiermit stand diese glückliche Entwicklung noch nicht 
still. In Süddeutschland hatte sich während der ersten Staufer 
unterhalb des Standes der ritterlichen Dienstmannen eine neue 
soziale Gruppe noch unfreier Ritter, eine Wiederholung gleich⸗ 
sam der ursprünglichen ministerialischen Bildung, entfaltet: 
auch sie ward dem Heerschild als vierte und letzte Klasse an— 
gegliedert. 
So hatte denn das Lehnswesen, sonst so verhängnisvoll 
für die verfassungsmäßige Selbständigkeit der Krone und die 
Verwaltungsführung des Reiches, doch wenigstens auf jenem 
militärischen Gebiete, das einst den durchschlagenden Anlaß zu 
seiner Entfaltung gegeben, dem Königtum seit etwa Mitte des 
12. Jahrhunderts eine neue Stellung verschafft, die tief im 
nationalen Leben und in den sozialen Vorgängen der Zeit begründet 
war: sie vor allem ist es, die die glanzvollen Thaten schon 
Friedrichs J. die Kämpfe mit den Großen des Reiches, mit 
Papst und Lombarden ermöglicht hat. 
Die Entwicklung des Heerschildes aber veranlaßte nun 
wiederum zum großen Teile eine eigenartige Umformung des 
hohen Adels, und damit eine völlig veründerte Konstellation für 
die innere Lage des Königtums. 
Bisher hatten alle Reichsfürsten wie auch der hohe Klerus 
als Vertreter ehemaliger hervorragender Reichsämter in gleichem 
Range gestanden: wie die Herzöge, so galten auch die Mark—⸗ 
grafen und Pfalzgrafen, die Grafen und Burggrafen, die 
Bischöfe, die Abte und Abtissinnen der Reichsklöster als Fürsten 
des Reiches. Es war dabei völlig gleichgültig, ob eine Klasse 
dieses Adels etwa der andern ressortmäßig untergeordnet war — 
wie denn die Grafen der Regel nach Herzögen unterstanden —: 
sie alle waren durch ihre Beziehungen zum Staatsober— 
zaupt grundsätzlich gleich geadelt. Nun hatte man aber im
	        
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