Politische Wirkungen der veränderten gesellschaftlichen Schichtung. 98
wingischer Zeit kraft ihres besonderen Verhältnisses zum König
dem Adel zugerechnet worden waren. Es war ein Zusammen—
hang, der jetzt noch insofern nachhallte, als der König zu lebens⸗
länglicher Bekleidung dieser Amter in Lehnsweise, wie später
zu ihrer Übernahme in Erblehen nur den hohen Adel noch zuließ:
auch von diesem Gesichtspunkte aus schien nur die Aristokratie
zu unmittelbarer Lehnstreue gegenüber dem Herrscher berechtigt;
und es schien nichts zu verschlagen, wenn Grafen infolgedessen
wohl an zehn bis fünfzehn Grafschaften in einer Hand lehns—
veise vereinigten!.
Nun versagten freilich diese Anschauungen, welche die Lehns⸗
heziehungen des Königs ausschließlich auf den Adel zu beschränken
drohten, in einem sehr wichtigen Punkte. Wie war dabei noch ein
oberstes Kommando des Königs über das vasallitische Heer denk⸗
bar, das doch immerhin die Möglichkeit absolut direkten Befehls⸗
rechtes auch gegenüber den untersten Kreisen, gegenüber dem
gemeinen Manne des Heerbannes vorauszusetzen schien?
Die mit diesen Fragen angeregten Bedenken tauchten auf
seit Heinrich V., wurden dringlich schon in den ersten Zeiten
Friedrichs J. denn im Laufe der ersten Hälfte des 12. Jahr⸗
qunderts ging die alte Heeresverfassung der Urzeit, schon unter
hdem Königtum der Ottonen veraltet, vollständig zu Grunde.
Nun hatten noch unter den letzten Saliern die Grafen
und Fürsten neben dem Kontingent eigner Reisiger, das sie als
Lehnsträger der Krone aufstellten, auch die Freien ihres
ehemaligen Amtsbezirkes ausgehoben, so namentlich noch in
Schwaben und Sachsen; und noch hatte vor der Schlacht jeder
Krieger dem König unmittelbar den altgermanischen Eid treuer
Hilfe und endlichen Beharrens geleistet. Dem hatte es ent⸗
sprochen, daß der König aus eigner Vollkommenheit seines
Heerbannes zum Feldzug aufbot und auf seinen Befehl die
Kontingente mustern ließ.
1 Waitz, Verfassungsgesch. 7, 82. Dabei ging freilich noch bis ins
8. Jahrhundert der Charakler der Grafschaft als Amt nicht völlig verloren.