Politische Wirkungen der veränderten gesellschaftlichen Schichtung. 103
das dauernde System des Reiches auf diesem Gebiete, die Ver—
waltung durch Landvogteien, geschaffen:.
Allein eine neue Reichsverwaltung war damit, nach allem bisher
Gesagten, keineswegs begründet. Geschaffen war nur eine, übrigens
meist schlecht funktionierende Verwaltung der Reichspertinenzen:
die Landesverwaltung auf deutschem Boden aber ward endgültig
Sache der Städte und fürstlichen Landesherren.
IV.
Wie in der Verwaltungsgeschichte, so ist auch sonst die
ganze Entwicklung des 10. bis 13. Jahrhunderts von der Er⸗
scheinung durchdrungen, daß die Macht des Königtums immer
mehr zurücktritt. Nicht erst das 183. Jahrhundert hat den
Verfall des Königtums gesehen: er konnte schon viel früher nach
der ganzen Konstruktion des Staates als unvermeidlich gelten
und wurde nur durch eine Reihe glänzender Aushilfsmittel, sowie
durch die persönlichen Anstrengungen einer großen Anzahl aus⸗
gezeichneter Herrscher auf lange hintangehalten.
Die deutsche Kultur des 10. Jahrhunderts wie der folgenden
Jahrhunderte war keineswegs schon geeignet, an. sich eine große,
sationale Centralgewalt zu entwickeln: kaum zu tragen ver⸗
mochte sie dieselbe, nachdem sie ihr durch den früheren Verlauf
der deutschen Schicksale, vornehmlich durch die Verbindung mit
dem fränkischen Universalreich aufgezwungen worden war.
Die Konstruktion des Königtums an sich war auch in
ihren tieferen Grundlagen keineswegs ein Produkt der Kultur
dieser Zeit. Das Königtum blieb vielmehr im Innersten stehen
auf der Rechtsgrundlage des kleinen Königtums der Stämme des
4. bis 6. Jahrhunderts: wie diese Könige, so wird der deutsche
König des früheren Mittelalters noch erwählt als Herr und Herrscher,
Retter und Vogt des Vaterlandes; er gelobt, Recht zu stärken
und Unrecht zu kränken, ein Mehrer des Reiches zu sein und es
Zum Einzelnen vgl. Lamprecht, Wirtschaftsleben 1, 1366f.; A.Schulte,
Mitt. des Instituts für österr. Geschichtsforschung 7, 517f.