134 Neuntes Buch. Erstes Kapitel.
Daraufhin begründete der Kaiser die neue Verfassung. Er erließ
nochmals das Lehnsgesetz Lothars in erweiterter Fassung; was
von lehnsrechtlichen Bildungen noch vorhanden war, sollte er—
halten werden. In neuem Sinn dagegen war es, wenn er sich
von einer Versammlung von Juristen und bürgerlichen Notabeln
die Befugnis zusprechen ließ, alle Regalien an sich zu ziehen, soweit
deren Inhaber nicht eine königliche Schenkung würden nachweisen
können, sowie das Recht, in den Städten alle Behörden der
Rechtspflege zu ernennen. Friedrich sah sich damit am Ziel
seiner Wünsche; er krönte es, indem er ewigen Frieden im
Lande gebot und alle Sonderbundsbestrebungen von Personen
und Städten unterdrückte.
Bewährten sich die getroffenen Einrichtungen, so war der
deutsche König von nun ab Herr eines nur teilweis noch feudal,
teilweis schon primitiv geldwirtschaftlich geordneten Staates, der
seiner Kasse eine Jahreseinnahme von etwa 30000 Talenten?
sicherte: neben die deutschen Machtquellen der Staufer schienen
nicht minder wichtige italienische treten zu sollen: die Grund—
lage für eine neue Universalpolitik der Kaiser schien gewonnen.
III.
Alsbald nach den Tagen von Roncaglia begann man mit
der Durchführung der gefaßten Beschlüsse. Die kaiserlichen
Burgen wurden mit deutschen Dienstmannen belegt und Kom—
missare Friedrichs durchzogen das Land, die Überführung der
Regalien in den kaiserlichen Besitz zu ordnen und kaiserliche
Beamte in den Städten zu setzen.
Da ergaben sich nun sofort mannigfache Schwierigkeiten. Die
Seestädte des Westens suchten Ausflüchte, vor allem das handels—
mächtige Genua. Erkannte man die grundsätzliche Zulässigkeit
der kaiserlichen Forderungen betreffs der Regalien an, so bat
man doch um deren Erlaß: nicht der Boden des Reiches nähre
2Rahewin 4, 8. Nach unserem Gelde und dessen Kaufkraft sind es
etwa 151/23 Millionen Mark; vgl. dazu Lamprecht, Deutsches Wirtschafts—
leben Teil II S. 479, und in Conrads Jahrbüchern N. F. 11, 388.