Full text: Urzeit und Mittelalter (Abt. 1)

134 Neuntes Buch. Erstes Kapitel. 
Daraufhin begründete der Kaiser die neue Verfassung. Er erließ 
nochmals das Lehnsgesetz Lothars in erweiterter Fassung; was 
von lehnsrechtlichen Bildungen noch vorhanden war, sollte er— 
halten werden. In neuem Sinn dagegen war es, wenn er sich 
von einer Versammlung von Juristen und bürgerlichen Notabeln 
die Befugnis zusprechen ließ, alle Regalien an sich zu ziehen, soweit 
deren Inhaber nicht eine königliche Schenkung würden nachweisen 
können, sowie das Recht, in den Städten alle Behörden der 
Rechtspflege zu ernennen. Friedrich sah sich damit am Ziel 
seiner Wünsche; er krönte es, indem er ewigen Frieden im 
Lande gebot und alle Sonderbundsbestrebungen von Personen 
und Städten unterdrückte. 
Bewährten sich die getroffenen Einrichtungen, so war der 
deutsche König von nun ab Herr eines nur teilweis noch feudal, 
teilweis schon primitiv geldwirtschaftlich geordneten Staates, der 
seiner Kasse eine Jahreseinnahme von etwa 30000 Talenten? 
sicherte: neben die deutschen Machtquellen der Staufer schienen 
nicht minder wichtige italienische treten zu sollen: die Grund— 
lage für eine neue Universalpolitik der Kaiser schien gewonnen. 
III. 
Alsbald nach den Tagen von Roncaglia begann man mit 
der Durchführung der gefaßten Beschlüsse. Die kaiserlichen 
Burgen wurden mit deutschen Dienstmannen belegt und Kom— 
missare Friedrichs durchzogen das Land, die Überführung der 
Regalien in den kaiserlichen Besitz zu ordnen und kaiserliche 
Beamte in den Städten zu setzen. 
Da ergaben sich nun sofort mannigfache Schwierigkeiten. Die 
Seestädte des Westens suchten Ausflüchte, vor allem das handels— 
mächtige Genua. Erkannte man die grundsätzliche Zulässigkeit 
der kaiserlichen Forderungen betreffs der Regalien an, so bat 
man doch um deren Erlaß: nicht der Boden des Reiches nähre 
2Rahewin 4, 8. Nach unserem Gelde und dessen Kaufkraft sind es 
etwa 151/23 Millionen Mark; vgl. dazu Lamprecht, Deutsches Wirtschafts— 
leben Teil II S. 479, und in Conrads Jahrbüchern N. F. 11, 388.
	        
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