Full text : Urzeit und Mittelalter (Abt. 1)

Entwickelung und Wesen der ritterlichen Gesellschaft. 167

In die deutsche Entwickelung der zweiten Hälfte des
12. Jahrhunderts aber und noch späterer Zeit ragten die
kirchlich-politischen Kämpfe der Vergangenheit in großer und
mnmitlelbarer Weiterwirkung hinein fast nur noch mit den
Kreuzzügen.
Aber auch die Kreuzzüge hatten einen anderen Charakter
erhalten. Verfolgten Friedrich J. und Heinrich VI. mit ihren
morgenländischen Unternehmungen noch kirchliche Ziele? War
nicht weltlicher Universalismus für sie noch mehr bestimmend,
als die fromme Sehnsucht nach dem Besitz der heiligen Stätten?
Und läßt sich nicht aus der Vogelschau späterer Zeit die Be—
wegung der letzten Kreuzzüge überhaupt im Sinne eines starken
Offensivstoßes des Abendlandes gegen den Islam betrachten,
ohne dessen Durchführung der Halbmond früher auf den
Tarmen der Sophienkirche erglänzt wäre; wehrte man nicht
in Palästina in angriffsweiser Kraft nur ab, was man später
vor den Thoren Wiens in karger Defensive zu verteidigen ge—
zwungen war?
Jedenfalls verloren die Kreuzzüge allmählich an religiöser
Wirkung. Waren sie anfangs die stärksten Erreger asketischer
Frömmigkeit gewesen, so trugen sie später vor allem bei zur
ðrweiterung des verstandsmäßigen Horizonts der abendländischen
Völker. Fuͤr wie viele war die Fahrt nach dem heiligen Lande
nicht gleichbedeutend mit einer großen Reise und deren welt⸗
bilbender Wirkung! Denn keineswegs nur im Gefolge großer
Kriegszüge ging man ins Morgenland, in tausend Einzelfahrten
begrüßte man den asiatischen Boden. Schon vor den Kreuz⸗
zügen nahmen solche Reisen rasch zul, unzählig wurden sie im
12. und 18. Jahrhundert. Auf ihnen gewannen die führenden
Kreise vor allem auch unseres Volkes zum erstenmal eine
weitertragende, die bisherigen Einzelkenntnisse zu allgemeinerem
Wissen abrundende weltmännische Erfahrung; nicht umsonst

mMan kennt aus dem 8. Jahrhundert 6, aus dem 9. Jahrhundert
12, dem 10. Jahrhundert 16, dem 11. Jahrhundert 117: vgl. Röhricht in
d. Raumers Taschenbuch V, 5, 821.
            
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