Entwickelung und Wesen der ritterlichen Gesellschaft. 169
aber bedeutete den Bruch mit der einzigen, wahrhaft anerkannten
Autorität: viel früher sind die revolutionären Gedanken der
abendländischen Entwickelung gegen die Kirche gerichtet gewesen,
als gegen den Staat.
So lag die Gefahr vor, daß die Abwendung von der Kirche
zugleich zum geistigen Ruin und zum sittlichen Selbstverlust
führen werde. Es war eine Gefahr, die die Zeitgenossen des 12.
und 13. Jahrhunderts unter dem für sie furchtbaren Wort des
zwivels begriffen!. Trat sie bei leichteren Naturen ein, so
führte sie zu wohlfeilem Spott über christliche Einrichtungen
und Denkweise?. Ernstere und zugleich energische Naturen
dagegen führte sie dem Ketzertum, dem Wagnis persönlichen
Verständnisses christlicher Gedanken zu. Fast stets beginnen solche
Seelen mit der Opposition gegen die römische Geistlichkeitskirche,
ganz entsprechend ihrer zunächst kirchenfeindlichen Richtung, ihr
Ideal ist die Volkskirche der „Reinen“; nicht selten aber
werden sie, sobald sie das Christentum im Prozeß denkhafter
Selbstvermittlung zu ergreifen suchen, auch über die Schwellen
des bestehenden dogmatischen Lehrgebäudes hinausgeführt: eine
Erscheinung, die in dem Deutschland des Investiturstreites fast noch
völlig unbekannt gewesen war. Diese Entwickelung war da, wo sie
von bedeutenden und furchtlosen Personen getragen wurde,
für die Kirche um so bedenklicher, als noch niemand an eine
Beschränkung der Redefreiheit gedacht hatte. So äußerten sich
die neugeborenen Geister allenthalben in vielfach ungestörter
Propaganda; die Verwirrung der Seelen, ihre Loslösung von
der starren Gebundenheit der alten typischen Frömmigkeit schien
sich anzubahnen, bis die Kirche in den ersten Jahrzehnten des
13. Jahrhunderts durch das Verbot freier Meinungsäußerung?
und die Einführung von Ketzergerichten dämpfend eingriff.
Was aber mit diesen Mitteln nicht mehr verhütet werden
konnte, Ras schon in den Tagen Kaiser Friedrichs J. fich völlig
1 So Wolfram. VBgl. auch Berhtolt I, 40, 20.
2 Vgl. Gottfrieds Tristan 15737, 15747.
3 Val. z. B. Stat. synod. Trovir. 1227 e. 8; Blattau 1, 22.