464 Neuntes Buch. viertes Kopitel.
seiner Hand sicher wuchtenden Gegengewicht zu entwickeln: es
hätte das auch nur auf Grund einer größeren Hausmacht geschehen
können, die zu schaffen dem Kaiser ja eben versagt blieb.
Um wieviel glücklicher stellten sich da die Dinge unter
Heinrich VI. Heinrich fand in Sizilien den Punkt, von dem aus
er, unbeirrt durch die deutschen Verhältnisse, die Macht der
heimatlichen Fursten aus den Angeln heben konnte, wo es ihm
gestattet war, den militärischen und administrativen Kräften der
deutschen Dienstmannen ein Feld fast unbegrenzter Wirksamkeit
anzuweisen und sie zu einer Macht seines Willens zu entwickeln.
Und schon nach wenigen Jahren zeigten sich in Deutschland die
Folgen. Die Ministerialität ward nun wirklich zu dem Stande,
durch den der Kaiser herrschte; die Fürsten wichen scheu zurück,
die geistlichen Fürstentümer unterlagen immer mehr der ünum—
schränkten Besetzung durch den Kaiser; den weltlichen Fürsten
wäre beinahe die staufische Erbmonarchie abgedrungen worden.
Allein diese großen Ersolge kamen der deutschen Entwicke—
lung in ihren weiteren Konsequenzen leider nicht mehr zu gute;
Heinrich VI. ist fern von der Heimat, vorzeitig, während der
Vorbereitungen zu einer Kreuzfahrt gestorben. Seine Nachfolger
aber wurden Erben seiner universalen Anschauungen, mochten
sie reich an Macht oder machtlos sein; König Philipp nannte
sich Philipp II. als Nachfolger des roömischen Kaisers Philippus
Arabs; Friedrich II. gar betrachtete sich völlig als Herrn der
Welt; er hat Rotrußland an die Thüringer Landgrafen ver⸗
liehen; er sah es gern, wenn ein französischer Dichter ihm mit
der Bitte nahte, das römische Recht in einer Summa iuris
Romani wieder erstehen zu lassen; er korrespondierte lieber mit
arabischen Philosophen über die Unsterblichkeit der Seele, als
daß er sich der Sterblichkeit der deutschen Königsgewalt erinnert
hätte.
Dieser ausschweifende Universalismus hat die späteren
Staufer schließlich der Heimat entfremdet; sie sind für die
Nation untergegangen, noch ehe sie ausstarben, und mit ihnen
entschwand, da sie gleichwohl noch immer Träger der Krone
blieben, ein gutes Teil deutsch⸗monarchischer Rechte.