Full text: Urzeit und Mittelalter (Abt. 1)

464 Neuntes Buch. viertes Kopitel. 
seiner Hand sicher wuchtenden Gegengewicht zu entwickeln: es 
hätte das auch nur auf Grund einer größeren Hausmacht geschehen 
können, die zu schaffen dem Kaiser ja eben versagt blieb. 
Um wieviel glücklicher stellten sich da die Dinge unter 
Heinrich VI. Heinrich fand in Sizilien den Punkt, von dem aus 
er, unbeirrt durch die deutschen Verhältnisse, die Macht der 
heimatlichen Fursten aus den Angeln heben konnte, wo es ihm 
gestattet war, den militärischen und administrativen Kräften der 
deutschen Dienstmannen ein Feld fast unbegrenzter Wirksamkeit 
anzuweisen und sie zu einer Macht seines Willens zu entwickeln. 
Und schon nach wenigen Jahren zeigten sich in Deutschland die 
Folgen. Die Ministerialität ward nun wirklich zu dem Stande, 
durch den der Kaiser herrschte; die Fürsten wichen scheu zurück, 
die geistlichen Fürstentümer unterlagen immer mehr der ünum— 
schränkten Besetzung durch den Kaiser; den weltlichen Fürsten 
wäre beinahe die staufische Erbmonarchie abgedrungen worden. 
Allein diese großen Ersolge kamen der deutschen Entwicke— 
lung in ihren weiteren Konsequenzen leider nicht mehr zu gute; 
Heinrich VI. ist fern von der Heimat, vorzeitig, während der 
Vorbereitungen zu einer Kreuzfahrt gestorben. Seine Nachfolger 
aber wurden Erben seiner universalen Anschauungen, mochten 
sie reich an Macht oder machtlos sein; König Philipp nannte 
sich Philipp II. als Nachfolger des roömischen Kaisers Philippus 
Arabs; Friedrich II. gar betrachtete sich völlig als Herrn der 
Welt; er hat Rotrußland an die Thüringer Landgrafen ver⸗ 
liehen; er sah es gern, wenn ein französischer Dichter ihm mit 
der Bitte nahte, das römische Recht in einer Summa iuris 
Romani wieder erstehen zu lassen; er korrespondierte lieber mit 
arabischen Philosophen über die Unsterblichkeit der Seele, als 
daß er sich der Sterblichkeit der deutschen Königsgewalt erinnert 
hätte. 
Dieser ausschweifende Universalismus hat die späteren 
Staufer schließlich der Heimat entfremdet; sie sind für die 
Nation untergegangen, noch ehe sie ausstarben, und mit ihnen 
entschwand, da sie gleichwohl noch immer Träger der Krone 
blieben, ein gutes Teil deutsch⸗monarchischer Rechte.
	        
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