Zerfall des Reiches.
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Deutschland völlig unabhängig seinem Sohne Heinrich geben, daß
dieser das Königreich als Lehen der römischen Kirche empfangen
solle. Allein Friedrich mochte sich an dies Versprechen nach
Innocenz' Tode nicht wörtlich gebunden halten; jedenfalls gab
er seinen ferneren Maßregeln eine Wendung, die dem Versprechen
wenn auch nicht formell, so doch inhaltlich widersprach, aber
die deutschen Fürsten befriedigte und somit von einer mit der
Kurie gemeinsamen Parteinahme losriß: er selbst wollte Kaiser
verden und Sizilien beherrschen, während sein Sohn Heinrich
unter ihm als König in Deutschland walten sollte: damit war
die unmittelbare Union Siziliens und Deutschlands vermieden
und dennoch die Gesamtkraft aller Lande in Friedrichs Hand
zelegt. Zur Erreichung dieses Ziels aber benutzte Friedrich
aufs Geschickteste sein Kreuzzugsversprechen; indem er dessen
Vollzug von Termin zu Termin verschob, entriß er schließlich
dem ungeduldigen Papst die beabsichtigte Lösung.
Noch im Jahre 1216 ließ er seine Gemahlin Konstanze
und den jungen Heinrich nach Deutschland kommen und ernannte
Heinrich, eine Probemaßregel, zum Herzog von Schwaben und
Rektor von Burgund. Der Papst widersprach nicht. Darauf
begann er mit den Fürsten über die Wahl Heinrichs zum
deutschen König zu verhandeln. Die Kurie wurde mißtrauisch.
Aber Friedrich versicherte, er müsse während der Kreuzfahrt
in Deutschland einen legitimen Vertreter haben; ihn zu erlangen
sei die Absicht bei den Vorbereitungen zur Wahl Heinrichs.
Inzwischen war, im Jahre 1217, der unglückselige Kreuzzug
nach Damiette ohne Friedrichs Beteiligung unternommen worden;
erst 1219 ward Damiette erobert; zur Weiterführung des Unter—
nehmens harrte man dringend der Ankunft der Deutschen.
Diese Lage nutzte Friedrich aus, um weitere Zugeständnisse des
Papstes zu erwirken; Honorius versprach schließlich, Friedrich vor
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zuzulassen, inwiefern Friedrich trotzdem auf Lebenszeit in den
Besitz Siziliens gelangen könne. Damit war der Augenblick
gegeben, die Wahl Heinrichs auch ohne vorhergehende Zustimmung
der Kurie in Deutschland durchzusetzen; im April 1220 ward