Full text: Urzeit und Mittelalter (Abt. 1)

Germanisation der Lande zwischen Elbe und Oder. 353 
es ward eins der stärksten Erziehungsmittel zu wirtschaftlicher 
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zur Beherrschung ungebrochener Wildnis. Vollzog es die wirt— 
schaftliche Befreiung des Individuums auf agrarischem Boden, 
löste es den Einzelnen aus den allzustarken Fesseln der urzeit— 
lichen Markgenossenschaft, so lief diesem Vorgang auf recht 
lichem Gebiete ein völlig analoger parallel. Hier war der 
Bauer zum großen Teile hörig geworden; er war gebunden an 
die Rechtsordnung der Hofgenossenschaft, der er zugehörte, und 
an deren unverbrüchliche Normen. Diese Normen entstammten 
einem Zeitalter absoluter Naturalwirtschaft. Sie liefen darauf 
hinaus, den Bauer als Arbeitskraft an den Grundherrn zu 
binden: Frondienste waren ihr Charakteristikum: sie umstrickten 
mithin die Persönlichkeit des Hofgenossen. Demgegenüber galt 
es einen Zustand zu erreichen, wo der Bauer, weil vielfach 
landlos, dem Landherrn zwar noch zu gewissen Leistungen vom 
Lande, zu Zins oder Pacht verpflichtet war, wo die rechtliche 
Bindung seiner Persönlichkeit aber hinwegfiel. Ein solcher Zu— 
stand ward naturgemäß nicht zunächst auf dem platten Lande, 
sondern — für etwas andere Verhältnisse — am ehesten in 
den eigentlichen Sitzen der aufkommenden Geldwirtschaft, in 
den Städten erreicht. Hier wurde eine Bodenleihe entwickelt, 
die der Regel nach erblich war, von der ein wirklicher Pacht⸗ 
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Eigentumsrechte des Leiheherrn erfloß, und der alle Kennzeichen 
der früheren persönlichen Bindung des Beliehenen fehlten. Es 
war eine Entwickelung, deren Einzelzüge auch für das platte 
Land anscheinend nicht ohne Folgen geblieben sind. Und schon 
hatten sich auf dem Lande selbst für gewisse Lagen verwandte 
Rechtsverhältnisse entfaltet. Der rechtlich lösende Anlaß wurde 
hier, wie in der wirtschaftlichen Lösung der Flurverfassung, 
durch den Ausbau des Landes seit dem 8. und 9. Jahrhundert 
gegeben. Auch die Grundherren, ja sie vor allem wollten die 
Früchte dieses Ausbaues genießen. Das war nur möglich bei 
Heranziehung weiterer, vielfach besonders gewandter, technischer 
Arbeitskräfte, wie z. B. beim Weinbau; und diese Kräfte mußte 
Lamprecht, Deutsche Geschichte III. 23
	        
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