Full text: Urzeit und Mittelalter (Abt. 1)

Germanisation der Lande zwischen Elbe und Oder. 355 
oerbesserten Gewannensystem der alten Flurverfassung oder gar 
dem System der neuen einheitlichen Streifenanlage der Hufe, 
so war es vollauf geeignet, einen ungemein kräftigen neuen 
Bauernstand zu erziehen. 
Mit diesen Vorteilen der neuen Siedelung auf mutter— 
ländischem Boden während des 11. bis 13. Jahrhunderts ver— 
band sich endlich vielfach ein dritter, der nicht minder erheblich 
war. Fast alle Neubruchshufen wurden größer ausgemessen, als 
die Hufen alter Siedelung. Es ist das an sich ein gemeines 
Gesetz jeder Kolonisation. Die neuen Hufen, unter extensiver 
Wirtschaftsweise hineingerodet in die Wildnis und in das Ge— 
strüpp des Urwaldes, wurzeldurchwachsenen und steindurchsetzten 
Bodens, können nur dann neben den alten Hufen geklärter 
Bodenarten bestehen, wenn sie größer angelegt werden: eine 
Notwendigkeit, die freilich nur für den Anfang jeder Siedelung 
besteht, später, wenn die Intensität des Anbaues fortgeschritten 
ist, wegfallen könnte, dann aber naturgemäß beibehalten wird 
und den Siedelanlagen ein steigendes wirtschaftliches Übergewicht 
über die älteren Anlagen des Mutterlandes zu sichern pflegt. 
Nun war aber in Deutschland dieses notwendige Übermaß 
der neuen Hufen in vielen Fällen besonders stark infolge des 
alten Bodenregals der Könige an Heide und Urwald. Während 
die Volksgenossen sich in den Marken niederließen nach gemeinem 
Recht und den Landesausbau in den alten Hufen regelten nach 
dem jeweilig vorhandenen Bedürfnis, so daß die Volkshufe, an 
Größe sehr verschieden, in ihrer wechselnden Ausdehnung jeden⸗— 
falls den jeweiligen Lebensanforderungen der Dorfgenossen ent— 
sprach, stellte sich für den König, der Freien und Adeligen Rode— 
plätze in den unendlich ausgedehnten Waldungen seines Eigen— 
tums überwies, schon früh das Bedürfnis eines besonderen, ab— 
geschlossenen Landmaßes für solche Begabungen heraus. Es 
ward gefunden in der Königshufe, die mit der virga reégalis, 
der Königsrute, gemessen, den Umfang von etwa 47 —50 Hektaren 
erreichte: eine außerordentliche, wahrhaft königliche Ausmessung 
für die Bedürfnisse einer Familie, die das gemeine Maß der 
Volkshufe um das Drei- bis Vierfache überstieg. 
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