418 Zehntes Buch. Drittes Rapitel.
zweiten Hälfte des 13. Jahrhunderts sind Rittergüter von
zwanzig Hufen (— 600 Morgen) keine Seltenheit; im neu—
märkischen Landbuche vom Jahre 1337 finden sich solche bis
zu dreißig Hufen. Und früh schon beanspruchten die Ritter
die Steuerfreiheit auch dieses neuen Erwerbes; durchgesetzt
ward sie überall im 14. Jahrhundert.
Ließ sich bei so privilegierter Stellung noch der Gerichts—
stand der Ritter vor den gemeinen Gerichten halten? Immer
mehr wurden die Sachen der Ritter nur noch vor dem Hof—
gericht des Markgrafen verhandelt, schon in der zweiten Hälfte
des 13. Jahrhunderts erscheint ihr besonderer Stand vor diesem
Gericht als fast selbstverständlich: sie werden zu eximierten Ge—
richts- und Rechtsgenossen; das neue Standesbewußtsein findet
die dem sozialen Vorstellungsvermögen des 18. Jahrhunderts
entsprechenden korporativen Formen.
Mit alledem waren die Ritter zu einem vollen Landesadel im
mittelalterlichen Sinne geworden. Aber mochten sie nun auch in
dieser Eigenschaft die Entschließungen der Landesherren mehr
oder minder verfassungsgemäß zu beeinflussen suchen, die Ver—⸗
fassung als solche durchbrochen hatten sie noch immer nicht.
Hierzu bedurfte es erst der finanziellen Nöte der Markgrafen
seit den fortwährenden Landesteilungen und den großen pol—⸗
nischen Kriegszügen in der zweiten Hälfte des 183. Jahrhunderts.
Wie den Landesherren des Mutterlandes, so galt auch den
Landesherren der Kolonialgebiete, mit Ausnahme teilweise des
deutschen Ordens, die landesherrliche Gewalt nur als ein Kom—
plex von nutzbaren Rechten: die Idee des modernen Staates
war auch den askanischen Herrschern fremd. In wirtschaftlicher
Verlegenheit begannen sie daher, wie die Fürsten jenseits der
Elbe, die Liquidation dieses Komplexes staatlicher Rechte, ohne
zu bedenken, daß ein solches Vorgehen in dem straffer organi
sierten Kolonialstaate von ganz besonders verheerender Wirkung
sein mußte. Abnehmer der landesfürstlichen Rechte, die sie
veräußerten, fanden sich überall im Lande selbst: vornehmlich
waren es die Ritter. Die Ritter kauften die Verwaltung, d. h.
die finanzielle Ausbeutung einzelner vogteilicher Bezirke, auf