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Achtes Buch. Erstes Lapitel.
gewährleistete ihnen das Markgebiet, die Grundlage ihres
Bestehens. Innerhalb des Markgebietes aber standen wenigstens
anfangs wohl alle Genossen in absoluter Produktionsgemeinschaft.
Wie anders entwickelten sich Gilde und Zunft! Wie jede
höhere Wirtschaftsstufe die freie Verfügung über die wirtschaft—
lichen Machtmittel der vorhergegangenen Periode naturgemäß
besitzt, so erfreuten sich Gilde- wie Zunftgenossen von vorn—
herein eines nahezu vollen Individualeigens am städtischen
Grund und Boden, zudem gingen sie jeder für sich ihren in—
dividuellen Geschäften der Produktion und des Vertriebes nach;
sie standen nicht wirtschaftlich voraussetzungslos da, sie bedurften
keines höheren politischen Schutzes. Von sich aus, autonom, grund⸗
sätzlich von unten her, wenn auch gelegentlich durch staatliche
Gewalten unterstützt und bevormundet, begründeten sie darum
ihre Genossenschaften zur Regelung des Kaufhandels und des
Handwerks: staatlichen Schutz und öffentliche Anerkennung nahmen
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führung ihres Ideals des Schutzes und der Ausgleichung der
Produktion bedurften.
Gewaltige Fortschritte sprechen sich in diesen Unterschieden
zwischen markgenossenschaftlichem System einerseits, Gilde- und
Zunftorganisation andrerseits aus. In der Markgenossenschaft
erscheint die Einzelperson noch staatlichem Zwang in Lebenswahl
und Lebenshaltung unterworfen, und hinter dem Zwange des
Staates steht, noch viel stärker bindend, die vorzeitliche Macht
des Geschlechtes: in den Wirtschaftsgenossenschaften der be—
ginnenden städtischen Entwickelung ist das Individuum persön⸗
lich frei in der Wahl seines Berufes, es bildet sich die all—
gemeinen Grundlagen seines Berufslebens selbst aus in gemein—
samer Arbeit mit den Genossen gleichen Berufes; und fühlt es
sich auch noch nicht befähigt, in der Schrankenlosigkeit individuellen
Wettbewerbs den wirtschaftlichen Lebenskampf zu bestehen, so
fordert es doch für die sozialistische Verkettung mit berufsver—
wandten Genossen nur die Hülfe der öffentlichen Gewalt, statt,
jeder eigenen Willensregung bar, ihrem wechsellosen Zwange zu
unterliegen.