Full text: Urzeit und Mittelalter (Abt. 1)

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Achtes Buch. Erstes Lapitel. 
gewährleistete ihnen das Markgebiet, die Grundlage ihres 
Bestehens. Innerhalb des Markgebietes aber standen wenigstens 
anfangs wohl alle Genossen in absoluter Produktionsgemeinschaft. 
Wie anders entwickelten sich Gilde und Zunft! Wie jede 
höhere Wirtschaftsstufe die freie Verfügung über die wirtschaft— 
lichen Machtmittel der vorhergegangenen Periode naturgemäß 
besitzt, so erfreuten sich Gilde- wie Zunftgenossen von vorn— 
herein eines nahezu vollen Individualeigens am städtischen 
Grund und Boden, zudem gingen sie jeder für sich ihren in— 
dividuellen Geschäften der Produktion und des Vertriebes nach; 
sie standen nicht wirtschaftlich voraussetzungslos da, sie bedurften 
keines höheren politischen Schutzes. Von sich aus, autonom, grund⸗ 
sätzlich von unten her, wenn auch gelegentlich durch staatliche 
Gewalten unterstützt und bevormundet, begründeten sie darum 
ihre Genossenschaften zur Regelung des Kaufhandels und des 
Handwerks: staatlichen Schutz und öffentliche Anerkennung nahmen 
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führung ihres Ideals des Schutzes und der Ausgleichung der 
Produktion bedurften. 
Gewaltige Fortschritte sprechen sich in diesen Unterschieden 
zwischen markgenossenschaftlichem System einerseits, Gilde- und 
Zunftorganisation andrerseits aus. In der Markgenossenschaft 
erscheint die Einzelperson noch staatlichem Zwang in Lebenswahl 
und Lebenshaltung unterworfen, und hinter dem Zwange des 
Staates steht, noch viel stärker bindend, die vorzeitliche Macht 
des Geschlechtes: in den Wirtschaftsgenossenschaften der be— 
ginnenden städtischen Entwickelung ist das Individuum persön⸗ 
lich frei in der Wahl seines Berufes, es bildet sich die all— 
gemeinen Grundlagen seines Berufslebens selbst aus in gemein— 
samer Arbeit mit den Genossen gleichen Berufes; und fühlt es 
sich auch noch nicht befähigt, in der Schrankenlosigkeit individuellen 
Wettbewerbs den wirtschaftlichen Lebenskampf zu bestehen, so 
fordert es doch für die sozialistische Verkettung mit berufsver— 
wandten Genossen nur die Hülfe der öffentlichen Gewalt, statt, 
jeder eigenen Willensregung bar, ihrem wechsellosen Zwange zu 
unterliegen.
	        
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