hat, und so sehr infolgedessen der Kampf gegen das
Schiebertum, das sich dieser Aufgabe durch Rechts-
kniffe — „per artes miras“, wie Tacitus sagt —
planmäßig zu entziehen sucht, mit allen Mitteln geführt
werden muß, so sehr müssen wir uns doch anderer
seits auch bewußt bleiben, daß dieser Wiederaufbau nur
möglich ist, wenn neue Formen der Organi
sation der Volkswirtschaft und der Be
tätigung jedes einzelnen gesucht und ge
funden werden.
Aufgabe des Richters wird es sein, die Bildung der
artiger neuer Lebens- und Organisationsformen nicht durch
eine engherzige und fiskalische Rechtsprechung zu unter
binden und „durch das Torpedo" des § 5 „in die Luft
zu sprengen", sondern „den wechselnden Lebensverhältnissen
gerecht zu werden"^).
Smith über den Zusammenhang zwischen
Gewerbesleiß und Steuern.
Würde die Rechtsprechung dieser ihrer Aufgabe nicht
gewachsen sein, so würde sich wahrscheinlich auch heute noch
die Beobachtung von Adam Smith bestätigen, der in
dem 5. Buch seines berühmten Werks über den Reichtum
der Nationen sagt:
„Eine Steuer kann dem Gewerbefleiß
hinderlich sein und die Bürger von gewissen
Geschäftszweigen abhalten, die einer großen
Zahl von Menschen Unterhalt und Beschäfti
gung geben könnten. Während sie die Leute
zum zahlen zwingt, vermindert sie so oder
zerstört vielleicht gar einen oder den an
deren Fonds, der sie zum zahlen hätte in-
standsetzen können.“