Full text: Deutsche Geschichte (Bd. 5, Hälfte 1)

Kaiser Maximilian J.; Königtum und Reichsstände. 17 
Niederrhein. Hier war das Kölner Erzstift aus der Soester 
Fehde des Jahres 1444 mit schwerer finanzieller Belastung 
hervorgegangen!. Die Folgen waren immer schwierigere Zwiste 
zwischen den Ständen des Landes und den Kurfürsten, welche 
die finanziell unumgänglichen Bedürfnisse durch ständische 
Steuern zu decken hatten. Schließlich kam es zum offnen 
Streit; die Stände sagten dem Erzstuhl den Gehorsam auf. 
Darauf rief der Wittelsbacher Ruprecht, seit 1468 Erzbischof, 
Burgund zu Hilfe. Herzog Karl griff begierig zu; mit einem 
gewaltigen Heere zog er zum Rhein; für ihn handelte es sich 
nicht nur um den Schutz des Erzbischofs, sondern um die 
Eroberung des Erzstifts, ja vielleicht aller niederrheinischen 
Gebiete. 
Der Kampf, der nunmehr entbrannte, ballte sich um Neuß 
zusammen, den strategischen Schlüssel des Niederrheins; seit 
Juli 1474 ward die Stadt vom Herzog belagert. Aber in 
Deutschland begriff man diesmal, durch die Trierer Verhand— 
lungen gewarnt, was auf dem Spiele stand. Die Stadt erntete 
hohes Lob in hartnäckiger Verteidigung; von allen Seiten aus 
dem Reiche nahten Unterstützungen, ja Kaiser Friedrich selbst 
machte Anstalten, sich zu regen; Jangsam zog er mit einem 
Reichsheer rheinabwärts und kam wirklich noch rechtzeitig genug, 
um den Abzug des burgundischen Heeres von Neuß mit anzusehn, 
Juni 1475. Im ganzen hatten diesmal die Bürger einer Stadt, 
wie bei Sankt Jacob einst die Schweizer Bauern, die West⸗ 
grenze des Reiches gerettet, zum Zeichen, was der mutige Einsatz 
einzelner Reichsglieder für das Ganze noch immer trotz alles 
Verfalles vermochte. 
Der Herzog von Burgund aber wandte sich nunmehr vom 
Niederrhein weg den oberrheinischen Interessen zu. Hier hatte 
fich die Lage inzwischen eigenartig geändert. Wir wissen, daß 
der ruhselige Herzog Sigmund von Tirol gegenüber dem 
schweizerischen Vorwärtsdrängen nach Norden die vorderöster— 
1S. Band IV Buch XII Kapitel 3 Nr. II. 
Lamprecht, Deutsche Geschichte V.
	        
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