302 Fünfzehntes Buch. Zweites Kapitel.
Braunschweig. Vor allem aber gehört in diese Reihe der
Herzog Georg von Sachsen, ein Mann von außerordentlichem
Eifer fürstlicher Pflichterfüllung, der alten Kirche als Ver—
fassungsinstitut keineswegs hold, aber erfüllt von fanatischem
Hasse gegen Luther und seine Werke. Und auch abgesehen
von diesen unmittelbaren Gegnern, denen in Süddeutschland
noch die bairischen Wittelsbacher und Erzherzog Ferdinand,
der Bruder Karls V., zuzuzählen waren, versuchten die meisten
Fürsten dem Wormser Edikt, wenn es auch vieler Orten lange
nicht veröffentlicht ward, doch einigermaßen gerecht zu werden,
indem sie die Schriften Luthers und seiner Anhänger verboten:
sogar die Verbreitung des Neuen Testaments in Luthers Über—
setzung wurde, zu Luthers größtem Unwillen, in manchen
Landen untersagt, so in Baiern, im Herzogtum Sachsen, in
Brandenburg.
Das alles schien keine guten Aussichten für das weitere
Schicksal der evangelischen Sache vor dem Reiche zu eröffnen,
wo sie seit Herbst 1622 in einem Nürnberger Reichstage von
neuem verhandelt ward. Allein das schließliche Ergebnis war
über Erwarten günstig. Der Kaiser war in der Anwendung
äußeren Druckes im Reiche beschränkt durch den Kriegszustand
mit Frankreich; die Stände waren in sich uneins, indem eben
jetzt die sozialen und wirtschaftlichen Gegensätze zwischen Fürsten
und Städten, zwischen Großkaufmannschaft und Adel die be—
drohlichste Ausdehnung gewannen! — und vor allem zeigte sich,
daß die durch Luther aufgerufene öffentliche Meinung in einer
bisher niemals erhörten Weise auf die Beratungen des Reichs—
tages drückte: die laue oder feindliche Stimmung der Fürsten
wurde gegengewogen durch die geistigen Vorgänge in den
Tiefen des Volkes. Man mußte die weite Verbreitung refor—
matorischer Ansichten wohl oder übel eingestehen; Erzherzog
Ferdinand, des Kaisers Statthalter, schrieb damals an diesen:
„Die Sache Luthers ist im ganzen Reiche so eingewurzelt, daß
unter tausend Personen heute nicht einer davon frei ist.“ Und
S. unten S. 322 ff.