HNaiser Maximilian J.; Königtum und Reichsstände. 33
Reichsfürst befinden. Die Stellen der Mitglieder sollten von
den Ständen so besetzt werden, daß den Fürsten, vornehmlich
den Kurfürsten, die vollste Beeinflussung des gesamten Regiments
gesichert war; den Städten hatte man zwar zwei Stellen ein—
geräumt, aber diese wurden durch Zuwahl bürgerlicher Mitglieder
seitens der fürstlichen Vertreter besetzt. In Wahrheit bildete
somit das Reichsregiment einen fürstlichen Areopag. Und diesem
war nun eine beinahe königliche Gewalt nach allen Seiten ge⸗
geben; er war gedacht als ein fast völliger thatsächlicher Ersatz
des Königs: um die Aushebung eines Heeres zum Schutz des
Reiches auf höchst bedenklicher, bei den Executivmitteln des
Reiches wahrscheinlich niemals herzustellender Grundlage be—
willigt zu erhalten, hatte der König sich auf die Repräsentation
der Monarchie beschränken, in Wahrheit so gut wie absetzen
assen müssen!
III.
Das Reichsregiment trat noch im Jahre 1500 in Nürnberg
zusammen. Die innere Politik kam dabei zunächst weniger in
Betracht; hier fehlte dem Regiment noch mehr, wie dem
Könige, jegliche Handhabe vollstreckender Gewalt. Auf dem
Felde der äußeren Politik dagegen vermochte es wirksam
neben dem Könige aufzutreten: und hier ergab sich das
Unglaubliche, daß beide, Regiment und König, im Entgegen—
kommen gegenüber Frankreich, dem Berauber des Reichs in
Italien, in Wettbewerb gerieten.
Die Fürsten hatten längst die Kämpfe des Königs in
Italien mit geteilten Empfindungen begleitet; für die alte
Größe des Reichs fühlten sie nicht mehr; bei Max setzten sie
habsüchtige Hausinteressen voraus. Zudem hatte Ludwig XII.
schon früh Verbindungen mit einzelnen wichtigen Fürsten ange—
knüpft, vor allem mit dem Kurfürsten Philipp von der Pfalz.
So erklärt es sich, wenn das Reichsregiment seine äußere Politik
damit begann, daß es dem Könige Ludwig in feierlicher Gesandt—
schaft gegen Zahlung von 80000 Dukaten die Belehnung mit
Lamprecht, Deutsche Geschichte V. 3