Kaiser Maximilian J.; Königtum und Reichsstände. 37
treten, wenn auch Mar sich gehalten wissen wollte, für den
Fall, daß er mit dem Rate des Regiments in wichtigen Dingen
nicht übereinstimme, die Fürsten und Kurfürsten zur endgültigen
Mitentscheidung anzugehen. Diesem Körper zur Seite sollte
dann eine Kriegsgewalt des Reichs unter dem König gebildet
werden, an der Spitze ein Reichshauptmann und vier Marschälle.
Es waren Vorschläge, die dem Reiche unter weitestem
Entgegenkommen an die föderalistische Strömung immer noch
den Kern einer künftigen Centralverwaltung gegeben haben
würden. Aber eben deshalb fanden sie selbst bei der jetzigen
Machtstellung des Königs keinen Anklang. In dem Augenblick,
da die Stände ihren föderalistischen Gedanken eines Reichs—
regiments ins königliche Interesse umgebogen sahen, ließen sie
ihn fallen: ja, sie wollten nun von der Reichsreform uͤberhaupt
nichts mehr wissen. Auch den Vorschlag eines neuen gemeinen
Pfennigs, den der König gemacht hatte, lehnten sie jetzt ab:
sie zogen sich auf den alten Boden der Reichsverfassung zurück,
auf den Boden der Matrikularbeiträge und der matrikularen
Kriegshilfe. Man bewilligte dem König eine Geldsumme und
ein Heer von 4000 Mann, damit er die in diesem Augenblicke
gerade bestrittenen Aussichten seines Hauses in Ungarn sichere:
mit einem solchen, gleichsam persönlichen Entgegenkommen
zlaubte man sich bei dem unsteten Wesen des Königs am
wirksamsten allen weiteren Plänen einer monarchischen Reichs—
reform entzogen zu haben.
In der That traf diese Rechnung zu. Der König hatte
nun doch immerhin ein Heer erhalten: und so forderte er auf
dem Reichstage zu Konstanz im Jahre 1507 auf der gleichen
Grundlage ein neues Heer zur Romfahrt; d. h. er nahm auf der
Grundlage der Matrikularverfassung den Kampf für die deutsche
Herrschaft in Italien und gegen Frankreich, die Politik der
Schlußjahre des 15. Jahrhunderts, wieder auf. Natürlich
waren ihm auch diesmal die Stände gegen Sicherung der bis—
herigen ständischen Errungenschaften, namentlich des Reichs—
kammergerichts, zu Willen. So bahnte sich unter Drangabe
veiterer Reformabsichten von beiden Seiten her ein Ausgleich