Full text: Deutsche Geschichte (Bd. 5, Hälfte 2)

700 Sechzehntes Buch. Viertes Kapitel. 
zu gewinnen; sie begannen sogar mit der Union zu verhandeln. 
Was wollte Rudolf diesem vielfachen Druck entgegenstellen? 
Der starrsinnige Mann mußte sich nunmehr, am 9. Juli 1609, 
zum Erlaß eines Majestätsbriefes bequemen, der die verhaßte 
Ketzerei freier hinstellte, als je. Er proklamierte die protestan— 
tische Kirche als ein großes Verfassungsinstitut des Landes, an 
deren Spitze als oberste Behörde ein Konsistorium, als oberste 
Lehranstalt die Prager Universität stehen sollte, deren Leitung 
ferner den Ständen und den Defensoren, einem besonderen, von 
den Ständen gewählten Schutzausschusse, anheimfiel. Er sprach 
den Grundsatz aus, daß niemand durch irgend wen und irgend 
welches Mittel seinem Bekenntnis abspenstig gemacht werden 
dürfe; er gab den Herren, Rittern und königlichen Städten 
das Recht, in den Kirchen ihrer Kollatur Geistliche ihres Be— 
kenntnisses anzustellen, und er gestand den Protestanten zu, in 
den königlichen Herrschaften, zu denen nach altem Brauch alles 
Kirchengut gerechnet ward!, Gottesdienst zu halten und Kirchen 
zu bauen. 
Waren mit diesem Zugeständnis Protestantismus und 
Ständetum in Böhmen in gleicher Weise befestigt, so trugen 
weitere Ereignisse in den österreichischen Gesamtländern dazu 
bei, diesen Zug der Entwicklung, und nicht bloß für Böhmen, 
noch zu verstärken. Kaiser Rudolf nämlich, von wahnwitzigem 
Hasse gegen Mathias gepackt, versuchte mit Hilfe abenteuer— 
licher Pläne, die seine untergeordnete Umgebung zusammen mit 
dem Erzherzog Leopold Jülicher Andenkens ausheckte, diesen 
nochmals aus seinen Herrschaften zu vertreiben. Das Ergebnis 
war das alte: wiederum stützte sich Mathias überall fest auf 
die Stände, wiederum standen die protestantischen Stände 
gegen Rudolf auf; in Prag regierte ein ständisches Direktorium 
von dreißig Köpfen, und kaiserliche und ständische Truppen 
standen sich an den Moldauufern drohend gegenüber. 
Das war wenigstens in der Folge die Auffassung der Protestanten. 
Ganz sicher ist dieselbe aber vom Rechtsstandpunkte ebensowenig, als die 
entgegengesetzte; vgl. Ritter, Deutsche Geschichte im Zeitalter der Gegen— 
reformation 2, 270; Huber, Geschichte sterreichs 5, 5 ff.
	        
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