Full text: Deutsche Geschichte (Bd. 5, Hälfte 2)

Union und Liga, dreißigjähriger Krieg, westfälischer Friede. 763 
die Bistümer Schwerin und Ratzeburg, Brandenburg das 
Bistum Camin, die Aussicht auf das Erzstift Magdeburg nach 
dem Tode des gegenwärtigen Administrators und die Bistümer 
Halberstadt und Minden. Während Österreich in seinen süd⸗ 
westdeutschen Besitzungen geschwächt ward, wurde Brandenburg 
durch Zuteilung von Ländern, die nach Nordwestdeutschland 
schauten, einem politischen Berufe zugeführt, der mehr als den 
bloßen Nordosten ins Auge fassen mußte. 
Mit den angegebenen Änderungen waren aber die territo— 
rialen Verschiebungen innerhalb des Reiches noch nicht erschöpft. 
Zunächst folgte aus der Amnestie, die für die Ereignisse nach 
dem Jahre 1618 gelten sollte, daß die seitdem aus ihrem 
Besitze vertriebenen Reichsstände in diesen wieder eingesetzt 
werden mußten. In Betracht kam hier namentlich das 
pfälzisch-wittelsbachische Haus; es erhielt wenigstens die Rhein⸗ 
pfalz zurück, und mit dieser wurde eine achte Kurwürde ver— 
hunden. 
Wichtiger aber, als die aus der Amnestie sich ergebenden 
Besitzänderungen, war die Regelung derjenigen Besitzfragen, die 
sich an die Aufrichtung konfessioneller Toleranz anschlossen. 
Ja, da die Toleranz von allen Seiten als grundsätzlich not— 
wendig anerkannt ward, sich also über sie kein Streit erhob, 
so bildeten die Besitzfragen, die mit ihrer Einführung verknuͤpft 
waren, eigentlich den wichtigsten Teil der Erörterungen. Es 
handelte sich hier um den Entscheid, welche der geistlichen 
Fürstentümer als protestantisch zu betrachten seien, welche als 
katholisch, — also um das alte Problem des geistlichen Vor— 
behalts. Da konnten sich nun die Katholiken der Einsicht 
nicht mehr verschließen, daß an eine Restitution aller geistlichen 
Länder an katholische Prälaten nicht mehr zu denken war; wäre 
sie eingetreten, so hätte sie den katholischen Charakter der Reichs— 
verfassung in einer den Protestanten unerträglichen Weise festgelegt, 
ganz abgesehen von ihrer sonst augenscheinlichen Unmöglichkeit. 
Und so bewegte sich denn der Streit nur noch um die Frage, 
welche geistlichen Fürstentümer als endgültig protestantisch 
anzusehen seien. Die Protestanten schlugen hier vor: alle, die
	        
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