818 Einundzwanzigstes Buch. Viertes Napitel.
treten. Jetzt nun, am Schlusse des Feldzugsjahres, rief
Hsterreich die Vermittlung Frankreichs an, und Frankreich
nahm sie an unter der Bedingung, daß mit ihm zugleich auch
Rußland vermittle.
Darauf kam es zu einem lebhaften Hin und Her von
Verhandlungen, und endlich einigte man sich auf einem Kongreß
zu Teschen an der Elbe am 13. Mai 1779, dem Geburtstage
der Kaiserin Maria Theresia, darauf hin, daß sterreich nur
einen kleinen Teil Bayerns, das Innviertel, erhalten, und daß
das Erbrecht des Pfalzgrafen von Zweibrücken sichergestellt
werden sollte. Die Bürgschaft des Friedens aber übernahmen die
beiden vermittelnden Großmächte Frankreich und Rußland:
ein Umstand, der Rußland das Recht einer verwandten Ein—
mischung in die deutschen Angelegenheiten eröffnete, wie es
Frankreich schon seit 1648 besaß, und im Grunde besagte, daß
Friedrich dem Großen eine Ordnung der eigenen, deutschen Ver—
hältnisse in seinem Sinne doch nicht völlig ohne fremde Hilfe
gelungen war.
Freilich: die Zeitgenossen sahen diese Lücke in den Er—
folgen des Königs nicht. Ihre Meinung sprach vielleicht am
besten, wenn auch emphatisch, die geistreiche Marie Antonie
von Sachsen aus, die mit Friedrich dem Großen und Maria
Theresia zugleich im Briefwechsel stand: „Man dachte 1777,
daß Friedrich, Sieger in drei Kriegen, Gesetzgeber und Vater
seiner Völker, sich höher nicht erheben könne ... Bis dahin
hatte er vornehmlich für die Seinen gekämpft; jetzt kämpfte
er für die anderen; er wurde der uneigennützige Schiedsrichter
in den Händeln der Herrscher, das Werkzeug der obersten
Gerechtigkeit, welche die Nationen richtet.“
Aber waren mit diesem entschiedenen Einschreiten Friedrichs
die Ausdehnungsgelüste des jungen Kaisers nun wirklich be—
seitigt? Friedrich glaubte es nicht, so sehr er wußte, daß
Maria Theresia bis zum letzten Atemzuge jeder Verwirklichung
dieser neuen, fast abenteuerlichen Phase der österreichischen
Politik widerstehen würde. Aber 1780, mit dem Tode der
Kaiserin, fiel diese Hemmung hinweg.