Full text: Neuere Zeit (Abt. 2)

Türkenkriege u. spanischer Erbfolgekrieg; Osterreich europ. Großmacht. 515 
vorausgegangen war, lief nun eine merkwürdige Vereinheitlichung 
des Standes zu einem besonderen gesamtösterreichischen Land— 
adel parallel. Im Mittelalter hatte man in sterreich wie 
auch wohl sonst scharf zwischen dem Herrenstand und dem 
Ritterstand unterschieden. Dieser Unterschied, insofern er auf 
der ursprünglichen lehnsrechtlichen Unterordnung der Ritter 
beruhte, hatte sich aber schon im Ausgange des Mittelalters zu 
verwischen begonnen; und an die Stelle war ein anderer ge— 
treten. Neben dem alten hohen Uradel bemühten sich nicht 
wenige der alten Rittergeschlechter um Besserung ihrer Wappen 
und Titel oder wohl gar um den Reichsfreiherrn- und Reichs— 
grafenstand. Die österreichischen Herrscher als Kaiser begünstigten 
diese Bewegung, doch ohne den Begnadeten die Rechte eines 
freien Herren im Reiche zu verleihen: sie ließen es vielmehr 
im wesentlichen bei einer bloßen Erhöhung des Titels be— 
wenden. Fälle dieser Art, im 16. Jahrhundert noch selten, 
wurden schon im 17. Jahrhundert häufiger, im 18. Jahrhundert 
aber gradezu zahlreich: und ihre Zunahme führte zur Ent— 
wicklung eines besonderen, dem Herrscherhause zunächst ver— 
pflichteten, gesamtösterreichischen hohen Adels. 
Und schon hatte sich unter diesem ein nicht mehr landes— 
gemäß gebundener, vielmehr ebenfalls gesamtösterreichischer 
niederer Adel entwickelt. Er ging aus der Adelsbriefverleihung 
hervor, die bereits unter Kaiser Maximilian J. in den Finanzen 
eine Rolle spielte, und die ihm Angehörigen waren zumeist 
Beamte oder reiche, mit ihren Verkehrsinteressen mehr dem 
Gesamtstaate als dem einzelnen Lande angehörige Bürger. 
Dabei kam es nicht selten vor, daß Angehörige dieser Kategorie 
sogar in den neuen Hochadel aufftiegen. 
Indem sich nun diese Bewegungen vollzogen, wurde der alte 
Adel entweder gezwungen, sich ihnen einzuordnen — wie denn 
unter ihrem Drucke das Studium des österreichischen Uradels 
an auswärtigen Universitäten sichtlich zunahm —; oder aber 
er blieb zuruück und hüllte sich gleichsam in seine alten Rechte 
und Gebräuche ein, deren viele ihm belassen worden waren, 
soweit sie politisch nicht schaden konnten, wurde aber im übrigen
	        
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