Türkenkriege u. spanischer Erbfolgekrieg; Osterreich europ. Großmacht. 515
vorausgegangen war, lief nun eine merkwürdige Vereinheitlichung
des Standes zu einem besonderen gesamtösterreichischen Land—
adel parallel. Im Mittelalter hatte man in sterreich wie
auch wohl sonst scharf zwischen dem Herrenstand und dem
Ritterstand unterschieden. Dieser Unterschied, insofern er auf
der ursprünglichen lehnsrechtlichen Unterordnung der Ritter
beruhte, hatte sich aber schon im Ausgange des Mittelalters zu
verwischen begonnen; und an die Stelle war ein anderer ge—
treten. Neben dem alten hohen Uradel bemühten sich nicht
wenige der alten Rittergeschlechter um Besserung ihrer Wappen
und Titel oder wohl gar um den Reichsfreiherrn- und Reichs—
grafenstand. Die österreichischen Herrscher als Kaiser begünstigten
diese Bewegung, doch ohne den Begnadeten die Rechte eines
freien Herren im Reiche zu verleihen: sie ließen es vielmehr
im wesentlichen bei einer bloßen Erhöhung des Titels be—
wenden. Fälle dieser Art, im 16. Jahrhundert noch selten,
wurden schon im 17. Jahrhundert häufiger, im 18. Jahrhundert
aber gradezu zahlreich: und ihre Zunahme führte zur Ent—
wicklung eines besonderen, dem Herrscherhause zunächst ver—
pflichteten, gesamtösterreichischen hohen Adels.
Und schon hatte sich unter diesem ein nicht mehr landes—
gemäß gebundener, vielmehr ebenfalls gesamtösterreichischer
niederer Adel entwickelt. Er ging aus der Adelsbriefverleihung
hervor, die bereits unter Kaiser Maximilian J. in den Finanzen
eine Rolle spielte, und die ihm Angehörigen waren zumeist
Beamte oder reiche, mit ihren Verkehrsinteressen mehr dem
Gesamtstaate als dem einzelnen Lande angehörige Bürger.
Dabei kam es nicht selten vor, daß Angehörige dieser Kategorie
sogar in den neuen Hochadel aufftiegen.
Indem sich nun diese Bewegungen vollzogen, wurde der alte
Adel entweder gezwungen, sich ihnen einzuordnen — wie denn
unter ihrem Drucke das Studium des österreichischen Uradels
an auswärtigen Universitäten sichtlich zunahm —; oder aber
er blieb zuruück und hüllte sich gleichsam in seine alten Rechte
und Gebräuche ein, deren viele ihm belassen worden waren,
soweit sie politisch nicht schaden konnten, wurde aber im übrigen