516 Einundzwanzigstes Buch. Zweites Kapitel.
von der Entwicklung übergangen. Was schließlich entstand,
war ein weitverzweigter gesamtösterreichischer Adel, aus dem
heraus das Herrscherhaus jahrhundertelang, und teilweise noch
bis zur Gegenwart, seine Beamten und Berater gewonnen hat.
Von besonderer Bedeutung wurde dabei die Kategorie
des hohen Adels. Denn sie vor allem begann tatsächlich all—
mählich eins der wesentlichsten Bindemittel des Gesamtstaates
zu werden; sie wurde darum überall im höchsten Grade be—
günstigt, wußte ungemeinen Landreichtum zu erwerben, und
hat dann im österreichischen Gesamtstaat bis auf heute eine
wichtige, oft ausschlaggebende Rolle gespielt.
Neben ihr aber kam als zweites staatserhaltendes und
einigendes Element sozialen Charakters eigentlich nur noch der
Klerus der katholischen Kirche in Betracht. Er übernahm in
diesem Reiche nationaler Gegensätze, aber kirchlicher Einheit,
wo seit den Tagen Ferdinands II. die Protestanten nur noch
in Schlesien und in sterreich unter der Enns eine beschränkte
Duldung genossen, dieselbe Rolle, die er, Vertreter einer großen
Kirche, der ein großer Staat am besten entsprach, im Mittel⸗
alter seit den Zeiten der späteren Karolinger so häufig gespielt
hat. Dabei kam aber nicht so sehr der Weltklerus in Betracht,
der vielmehr doch häufig in nationalen Spaltungen aufging,
wie die Geistlichkeit der Ordensleute, und unter ihr wieder vor
allem, ja fast ausschließlich die Jesuiten. Die Jesuiten blieben
daher bis ins 18. Jahrhundert neben dem Hochadel ton⸗
angebende Berater der Herrscher, obschon es bereits in der
zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts weithin bekannt war, daß
sie diesseits wie jenseits der Leitha mehr ihr eianes Heil als
das des Herrscherhauses suchten.
Neben all diesen Versuchen zur Herbeiführung einer inneren
Einheit des Staates, die schließlich doch nur auf eine starke
Begünstigung des Adels und des Klerus, vor allem des Hoch—
adels und des Jesuitenordens hinausliefen, hätte nun auch das
natürlichste Mittel einer rein politischen Verschmelzung der
einzelnen Lande in der Entwicklung einer einheitlichen mon—
archischen Verwaltung zur Verfügung gestanden. In der Tat