Full text: Neuere Zeit (Abt. 2)

516 Einundzwanzigstes Buch. Zweites Kapitel. 
von der Entwicklung übergangen. Was schließlich entstand, 
war ein weitverzweigter gesamtösterreichischer Adel, aus dem 
heraus das Herrscherhaus jahrhundertelang, und teilweise noch 
bis zur Gegenwart, seine Beamten und Berater gewonnen hat. 
Von besonderer Bedeutung wurde dabei die Kategorie 
des hohen Adels. Denn sie vor allem begann tatsächlich all— 
mählich eins der wesentlichsten Bindemittel des Gesamtstaates 
zu werden; sie wurde darum überall im höchsten Grade be— 
günstigt, wußte ungemeinen Landreichtum zu erwerben, und 
hat dann im österreichischen Gesamtstaat bis auf heute eine 
wichtige, oft ausschlaggebende Rolle gespielt. 
Neben ihr aber kam als zweites staatserhaltendes und 
einigendes Element sozialen Charakters eigentlich nur noch der 
Klerus der katholischen Kirche in Betracht. Er übernahm in 
diesem Reiche nationaler Gegensätze, aber kirchlicher Einheit, 
wo seit den Tagen Ferdinands II. die Protestanten nur noch 
in Schlesien und in sterreich unter der Enns eine beschränkte 
Duldung genossen, dieselbe Rolle, die er, Vertreter einer großen 
Kirche, der ein großer Staat am besten entsprach, im Mittel⸗ 
alter seit den Zeiten der späteren Karolinger so häufig gespielt 
hat. Dabei kam aber nicht so sehr der Weltklerus in Betracht, 
der vielmehr doch häufig in nationalen Spaltungen aufging, 
wie die Geistlichkeit der Ordensleute, und unter ihr wieder vor 
allem, ja fast ausschließlich die Jesuiten. Die Jesuiten blieben 
daher bis ins 18. Jahrhundert neben dem Hochadel ton⸗ 
angebende Berater der Herrscher, obschon es bereits in der 
zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts weithin bekannt war, daß 
sie diesseits wie jenseits der Leitha mehr ihr eianes Heil als 
das des Herrscherhauses suchten. 
Neben all diesen Versuchen zur Herbeiführung einer inneren 
Einheit des Staates, die schließlich doch nur auf eine starke 
Begünstigung des Adels und des Klerus, vor allem des Hoch— 
adels und des Jesuitenordens hinausliefen, hätte nun auch das 
natürlichste Mittel einer rein politischen Verschmelzung der 
einzelnen Lande in der Entwicklung einer einheitlichen mon— 
archischen Verwaltung zur Verfügung gestanden. In der Tat
	        
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