Türkenkriege u. spanischer Erbfolgekrieg; Osterreich europ. Großmacht. 519
Außeren, des Inneren und der Justiz. Denn tatsächlich be—
arbeitete die Hofkanzlei etwa die Aufgaben dieser Ministerien.
Allein zu einer solchen Gliederung kam es nicht. Vielmehr
trat statt der fachlichen eine regionale Teilung, ja fast ein
Zerfall der gesamten Verwaltung nach Ländern ein, für den
die Ferdinandeische Erbteilung von 1564 böse Vorbilder ge—
schaffen hatte. Natürlich waren nach dieser Erbteilung besondere
Hofkanzleien für Innerösterreich und Tirol gegründet worden.
Nun hatte man zwar diese Kanzleien nach dem Wiederanfall
der Lande an die kaiserlichen Gebiete nach Wien gezogen und
dem Wiener Hofkanzler unterstellt, aber man hatte sie nicht
aufgehoben. Da begannen sich denn nach dem Muster dieser
Kanzleien die bisherigen Abteilungen der Wiener Hofkanzlei für
Böhmen und Ungarn zu selbständigen Behörden auszubilden,
und es folgte 1695 eine besondere siebenbürgische, unter Karl VI.
auch noch eine italienische und eine niederländische Kanzlei:
so daß nunmehr für die eigentliche Regierung an Stelle des
zentralistischen Systems der Realressorts das dezentralisierende
Regionalsystem durchgeführt war: eine Entwicklung, deren Be—
seitigung später ungemeine Schwierigkeiten gemacht hat.
Ja die dezentralisierende Tendenz sprang sogar auf die der
allgemeinen Regierung von Anbeginn fern gehaltenen Ressorts
der Finanzen und des Krieges über. Nur mit Mühe gelang
es 1709, die innerösterreichische und die Tiroler Hofkammer,
die aus der Erbteilungszeit noch bestanden, mit der Wiener
Hofkammer zu vereinigen und diese 1714 zu reorganisieren:
was übrigens nicht ohne große Fehler geschah: denn da neben
ihr zugleich eine Universalbankalität eingesetzt und eine ständige
geheime Finanzkonferenz eingerichtet wurde, die bis 1741 be—
stand, so gab es nun im Grunde drei oberste Finanzstellen.
Und selbst der Wiener Kriegsrat behielt noch auf längere Zeit
einen Doppelgänger in dem Kriegsrate für Innerösterreich.
War so die Entwicklung der Zentralen in sich bis ins 18. Jahr⸗
hundert hinein nicht eben glücklich, wenigstens soweit sie dem
Durchdringen der Gesamtstaatsidee Vorschub leisten sollte, so
begreift sich, wenn die Mittel- und Uunterinstanzen in den