Die nordd. Staaten u. d. nord. Krieg; Entwickld. preuß. Königtums. 639
Wilhelm J., wurde durch den Frieden von Utrecht vom
11. April 1713, der, wie wir wissen!, der Hauptsache nach
den spanischen Erbfolgekrieg beendete, in der Disposition über
sein Heer bei weitem freier: zudem begann er sofort die
Sanierung der Finanzen und stellte noch im ersten Jahre
seiner Regierung sieben neue Regimenter auf: überraschend
schnell, ja wie sich später zeigte, im Grunde voreilig entfaltete
sich ein neues Preußen und griff unter einem neuen Könige
nun auch in den Verlauf des nordischen Krieges ein.
Natürlich geschah dies zunächst nur im kleinsten — noch
im November 17183 bezeichnet sich Friedrich Wilhelm als jeune
commenceur — und unter der von der Großen Allianz über—
kommenen Flagge der Neutralität, dabei von vornherein mit
dem Gedanken, eigenen Gewinn zu machen, besonders das so
lang schon umworbene Pommern zu erlangen, sowie mit dem
Gefühl, daß es grundsätzlich wohl am besten wenn auch schwer
auszuführen sein werde, sich zu guter Letzt vor allem der
russischen Übermacht zu erwehren.
Wollte aber Preußen den Weg einer solchen Politik gehen,
so empfahl es sich von vornherein, die Sceylla der Großen
Allianz ebenso wie die Charybdis der nordischen Koalition zu
vermeiden und mit der einzigen wichtigeren und in diesem
Augenblicke auch besonders zugänglichen kleinen Macht der
nordischen Politik zusammenzugehen: mit Holstein-Gottorp.
Im Hause der holstein-gottorper Herzöge war inzwischen
Friedrich IV., der Schwager Karls XII., im Jahre 1702 in
der Schlacht bei Clissow gefallen; und für seinen Sohn Karl
Friedrich, dem bei der Kinderlosigkeit Karls XII. eine an—
scheinend ziemlich sichere Aussicht auf den schwedischen Thron
winkte, hatte ein Oheim und noch mehr an dessen Stelle ein ver⸗
wegener Minister, der Freiherr von Goertz, die Regierung zu
führen begonnen. Dieser befand sich nun nach der Kapitulation
jenes Steenbockschen schwedischen Heeres, das in der Gottorpschen
Festung Tönningen eine letzte Zuflucht gefunden hatte, in einer
S. oben S. 582 ff.