Full text: Neuere Zeit (Abt. 2)

356 Einundzwanzigstes Buch. Drittes Kapitel. 
in mancher Hinsicht an August von Sachsen, den typischen 
Vertreter des patriarchalischen Absolutismus der zweiten Hälfte 
des 16. Jahrhunderts erinnern. Zu dieser Grundlage des 16. Jahr⸗ 
hunderts aber trat beim Großen Kurfürsten und auch bei Friedrich 
Wilhelm J. noch eine weitere. Beide fühlten schon über sich ein 
objektives Ideal des Staates. War dieser Gedanke bei ihnen 
auch noch nicht so abgeklärt wie später bei Friedrich dem 
Großen, so zeigt ihr Handeln doch schon deutlich, daß ihnen 
der brandenburgisch-preußische Staat ein Rechtssubjekt außer 
ihnen war, nicht bloß ein Zubehör ihres Hauses, und daß sie 
sich als Beauftragte gleichsam der Räson dieses Staates fühlten. 
Es ist der Übergang vom Territorialbewußtsein zum Staats—⸗ 
bewußtsein, der sich in ihnen vollzieht. In diesem Sinne hat 
der Große Kurfürst eine Denkmünze mit der Aufschrift Pro 
Deo et populo schlagen lassen, und demjenigen der Prinzen 
Karl Emil und Friedrich einmal sechs Dukaten versprochen, 
der zuerst die Worte richtig aufsagen würde: die gesturus 
sum principatum, ut sciam, rem populi esse, non meam 
privatam. Dabei ist im Großen Kurfürsten dieses aufkeimende 
Staatsbewußtsein bei allem brandenburgischen Egoismus doch 
verquickt mit einem leidenschaftlichen Fluge deutscher Vater⸗ 
landsliebe, überhaupt mit hinreißendem Pathos; bei Friedrich 
Wilhelm J. dagegen erscheint es ganz auf Preußen allein ge⸗ 
wandt, nüchtern und rationalistisch, ins Detail pedantisch er— 
gossen, und dennoch geadelt durch sittlichen Ernst und un— 
erbittliche Pflichttreue. 
Klar war aber von vornherein, daß diese Auffassung der 
Herrscherwürde durch den Großen Kurfürsten wie durch Friedrich 
Wilhelm J. keinerlei Teilung der staatlichen Gewalten zuließ: 
und insofern war sie, wenn auch noch auf dem religiösen 
Grunde des Absolutismus des 16. Jahrhunderts beruhend, 
doch tatsächlich über diesen hinausgewachsen. Ein Herr galt 
jetzt und ein Zentrum allein des staatlichen Lebens bestand: 
der Fürst. Gefestigt werden aber mußte dieses Zentrum durch 
Bureaukratie und Heerwesen, und unversöhnlich mußte von 
ihm aus gegen den anderen historischen Brennpunkt des staat—
	        
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