780 Einundzwanzigstes Buch. Viertes Kapitel.
Eingriffen von außen her schützen sollte, hatte Friedrich in drei
Kriegen weitergebildet. Dennoch stammten auch hier die Grund⸗
lagen aus der Zeit seines Vaters. Nicht anders stand es um
die Verwaltung, die nunmehr stärker in den Vordergrund zu
treten bestimmt war. Auch hier wird wohl manches von
Friedrich noch anders gemodelt, abgebrochen und zugebaut;
sogar ganz neue Zentralbehörden entstehen, z. B. für Ge—
werbfleiß und Handel. Aber im ganzen handelt es sich mehr
um die Anwendung, als die Entwicklung der Exekutive: wie sehr
war in dieser Hinsicht Friedrich vor seiner großen Gegnerin, Maria
Theresia, bevorzugt! Freilich darf man sich auch die Exekutiv⸗
behörden Friedrichs noch keineswegs gleich jenen der Gegen⸗—
wart vorstellen: bei noch unsicher vollzogener Trennung zwischen
Justiz und Verwaltung, bei weit geringerer Arbeitsteilung waren
sie nach Tat und Gesinnung noch um vieles selbständiger als
heute, ja nicht selten störrisch und aufsässig; psychologische
Momente, deren man sich entsinnen muß, will man die muntere
Grobheit und den bissigen Sarkasmus so mancher Randnoten
von der Hand Friedrichs in den Akten seiner Zeit richtig
einschätzen.
War fuür Friedrich das Ziel des Staates die Wohlfahrt
der Untertanen in jeder, vor allem aber in materieller Hinsicht,
so versteht sich, wie auch von diesem Standpunkte aus, und
nicht bloß unter dem Drange von Kriegen, die Finanzen die
größte Rolle spielten.
Gute Finanzen aber gehen hervor aus Zahl und Reichtum
der Bevölkerung: Kapitalansammlung mithin und Zunahme
an Menschen sind vor allem zu fördern. Friedrich ging in
der Betonung dieser Prinzipien so weit, daß er für die Schätzung
eines Landes dessen bloßen Umfang durchaus als ein Moment
zweiten Ranges gegenüber Reichtum und Bevölkerungsziffer
ansah: eine gerade für ihn sehr tröstende Anschauung, da er
Preußen an Geviertmeilen seinen Gegnern ebenbürtig zu machen
niemals hoffen durfte.
Für steigende Bevölkerung zu sorgen aber lag dem Könige
schon aus den besonderen Schicksalen seiner Länder her vor⸗