Deutschland unter den polit. Nachwirkungen des Dreißigjähr. Krieges. 419
in die Herzen. Aber waren das nicht Zukunftsträume? Zu—
nächst galt es, auf Trümmern zu bauen.
Da war nun die Politik zunächst eine innerdeutsche; und
maßgebend in vielen Stücken war hier das Verbhältnis der ein—
zelnen Territorien zueinander.
Natürlich hatte die Bildungszeit der Territorien im Mittel⸗
alter zunächst einen Kampf aller gegen alle entfesselt. Es war
seit dem 12. Jahrhundert ein allgemeines Streben nach Selb—
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der Territorien in dem Sinne, daß fast jedes zahlreiche Enklaven
im Körper anderer besaß und noch zahlreichere Ansprüche staat⸗
lichen Charakters, Grundherrschafts-, Vogtei-, Gerichts- und
sonstige nutzbare Hoheitsrechte im Bereiche dieser anderen geltend
machte. Ein gewaltsam verlaufender Prozeß der Auseinander⸗
setzung und Scheidung durchzog die nächsten Jahrhunderte,
höchstens durch den gemeinsamen Gegensatz der Territorien
gegen die Städte oder das Reich von Zeit zu Zeit gemildert;
ständig angefacht dagegen durch den Umstand, daß die sich
bildenden Kleinstaaten nicht als Körper öffentlichen Rechts und
damit auch öffentlicher Sittlichkeit, sondern als privatrechtliches
Eigentum der herrschenden Familien betrachtet wurden.
Dieser Zustand hatte sich dann seit dem 15. und 16. Jahr⸗
hundert ein wenig zu bessern begonnen. Die zunehmende In⸗
tensität des Wirtschaftslebens, das mindestens zum Teile doch
schon in den einzelnen Territorien verlief, gab diesem mehr
Halt; der Gedanke, das Territorium als einen Wirtschafts—
körper auch seinerseits einheitlich zu bewirtschaften, kam bei
den Fürsten auf; ein primitiver Merkantilismus bildete sich;
und in ihm erschien das Territorium als klare, wenn auch
gegenüber dem Fürsten noch nicht selbständige, geschweige denn
seinen Interessen überlegene Einheit. Wie dem aber auch sein
mochte, aus diesen und anderen Zusammenhängen her bildeten
sich langsam Anfangsvorstellungen von einem selbständigen
deben des Territoriums; und leise nahten die Zeiten eines neuen
öffentlichen Rechtes und einer neuen politischen Sittlichkeit.
Es waren Regungen, die im 16. Jahrhundert zum großen