452 Einundzwanzigstes Buch. Erstes Kapitel.
Februar 1660 erfolgten Tod Karl Gustavs nicht gestört wurde,
war das folgende: Schweden behielt von Dänemark im all⸗
gemeinen die Eroberungen, die in seinen natürlichen Grenzen
lagen. Es behielt ferner allen seinen Besitz an den deutschen
Austen einschließlich eines Teiles von Livland. An der bal—⸗
tischen Südküste wurde ferner Kurland von neuem ein selb—
ständiges Herzogtum und verblieb Westpreußen im polnischen
Reiche. Rußland, mit dem Schweden im Jahre 1661 einen
besonderen Frieden schloß, gelang es nicht, an die Küste der
Ostsee vorzudringen.
Übersieht man diese Friedensbestimmungen, so ergibt sich,
daß sie das Ubergewicht Schwedens an der Ostsee um ein ge—
ringes verstärkten; im übrigen bedeuteten sie im ganzen die Fort—
dauer der Machtvertretung vor dem Kriege: nur Brandenburg
war in den souveränen Besitz Preußens gelangt. Es war,
von deutschem Standpunkte aus betrachtet, ein trauriges Er—
gebnis so langen Ringens, das ja freilich nicht deutsche Energie,
fondern der Eroberungssinn des nunmehr in der Blüte seiner
Jahre dahingegangenen Schwedenkönigs entfesselt hatte: nur
ein schwacher Ansatz zur künftigen Ostseestellung Brandenburgs
war gewonnen. War aber dies Ergebnis so gering, nach—
dem noch kurz vor Ausgang des Krieges der Angriff der
Koalition auf alle Südstellungen Schwedens an der Ostsee
— fiel die Schuld dafür
im Grunde fast ganz auf Frankreich. Es fand sich, daß in
dieser Zeit der Drehpunkt der politischen Entwicklung Zentral⸗
europas nicht im Osten lag, sondern im Westen: am Rhein
mußten sich die deutschen Geschicke der nächsten Zukunft, wie
so oft schon die Geschicke weiter Vergangenheiten, entscheiden.
III.
Nirgends mehr als am Rhein, und zwar eigentlich in
allen Ländern, die er durchströmte, hatte sich bald gezeigt,
daß der Westfälische Friede alles andere als das Ergebnis
einer vollkommenen Auseinandersetzung war: nicht aus dem