Contents : Das Geldwesen Frankreichs zur Zeit der ersten Revolution bis zum Ende der Papiergeldwährung

14  I.  DAS  FRANZÖSISCHE  GELDWESEN  VON  1726  BIS  1788.

Funktionelle  Unterschiede

Geldarien

des
Annahmezwangs ­


der
Einlösbarkeit ­


der
Behandlung ­


Louis  d’or  von  48,  24  und  12  livres
Ecusstücke  von  6  und  3  livres
Silberstücke  von  24,  12  und  6  sous

Kurantgeld

definitiv

akzessorisch
valutarisch

Billonstücke  von  2  und  1'/«  sous
Kupferstücke  von  1,  ‘/»  und  V 4  sou

Scheidegeld

akzessorisch

Banknoten  (siehe  unten)

fakultativ

cinlösbar

Alle  Münzen  wurden  in

staatlichen

Münzstätten  bergestellt.

  Diese  waren  zu  Beginn  des  18.  Jahrhunderts  sehr  zahlreich.
In  den  dreißiger  Jahren  gab  es  30.  Seit  dem  odit  du  mois  de
fevrier  und  der  declaration  vom  22.  September  1772  gab  es
nur  noch  17  und  zwar  Paris,  Rouen,  Lyon,  La  Rochelle,  Limoges, ­
  Bordeaux,  Bayonne,  Toulouse,  Montpellier,  Perpignan,
Orleans,  Nantes,  Aix,  Metz,  Straßburg,  Lilles  und  Pau.  Auf
Grund  von  zwei  edits  du  mois  de  fevrier  1786  trat  an  die  Stelle
von  Aix  Marseille.
Die  Münzstätten  waren  nicht  nur  Prägeanstalten,  sondern
auch  Spezialgerichte  in  Münzsachen  sowohl  krimineller  wie
ziviler  Natur.  Aber  auch  in  den  Städten,  in  denen  die  Prägeaustalten
  aufgehoben  waren,  bestanden  die  Spezialgerichte  fort.
Vor  Ausbruch  der  Revolution  gab  es  daher  17  Prägeanstalten,
aber  30  Spezialgerichte  in  Münzsachen.  Berufungsgericht  war
die  Cour  des  monnaies  in  Paris; 1 )  diese  war  auch  dadurch
von  Bedeutung,  daß  sie  durch  ihre  arrets  oft  rechtsgestaltend
in  das  Geldwesen  eingriff.

§  2.
DIE  BILLETS  DE  LA  CAISSE  D’ESCOMPTE.
Nach  diesen  Ausführungen  über  das  Münzwesen  betrachten
wir  das  vor  der  Revolution  vorkommende  staatliche  Papiergeld.

*)  Früher  auch  in  Lyon.
            
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