Full text : Das Geldwesen Frankreichs zur Zeit der ersten Revolution bis zum Ende der Papiergeldwährung

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§  I.  DIE  BILLETS  DE  LA  OAISSE  D’ESCOMPTE.

Als  einziges  Papiei’geld  finden  wir  die  Banknoten,  die
billets  de  la  caisse  d’escompte.B
Im  Jahre  1776  wurde  —  nach  einem  fruchtlosen  Versuch
im  Jahre  1767 1  2 )  —  die  sogenannte  caisse  d’escompte,  die  Vorläuferin ­
  der  Bauqixe  de  France,  gegründet.  Ilire  Statuten  regelte
ein  arret  du  conseil  vom  24.  März  1776.  Ihre  Geschäfte  sollten
in  der  Hauptsache  beschränkt  sein  auf  das  Wechseldiskontieren,
den  Gold-  und  Silberhandel,  das  Depot-  und  Inkassogeschäft.
Von  Banknoten  ist  im  ganzen  arret  keine  Rede,  insbesondere
von  keinem  Notenprivileg.  Tatsache  ist  jedoch,  daß  die  caisse
d’eseompte  von  Anfang  an  einlösbare  Banknoten  ausgab.  Sie
lauteten  auf  1000,  600,  300  und  200  livres.
Die  caisse  d’escompte  blühte  rasch  auf,  während  die  finanzielle ­
  Lage  des  Staates  sich  immer  mehr  verschlechterte.  Der
Staat  konnte  der  Versuchung  nicht  widerstehen,  eine  geheime
Anleihe  bei  diesem  Institut  aufzunehmen.  Der  geheime  Geschäftsabschluß ­
  wurde  aber  verraten  und  aufgebauscht.  Es
meldeten  sich  plötzlich  viele  Banknotenbesitzer  und  verlangten
die  Einlösung  ihrer  Noten.  Die  Bank,  die  darauf  nicht  vorbereitet ­
  war,  sah  sich  dazu  außerstande,  zumal  der  Staat  ihr
nicht  sofort  das  Darlehen  zurückgewährte.  Um  der  Bank  zu
helfen,  erließ  der  Staat  die  arrets  du  conseil  vom  27.,  30.  September ­
  und  4.  Oktober  1783.  Diese  schrieben  vor,  daß  die
Banknoten  von  den  Staatskassen  und  den  Privaten  bis  zum
l.  Januar  1784  in  Zahlung  genommen  werden  müßten,  jedoch
nur  in  Paris.  Waren  die  Noten  nicht  schon  vorher  staatliches

1 )  Es  gab  allerdings  Staatsnoten,  die  aut  den  lies  de  France  et  de
Bourbon  valutarisch  gehandhabt  wurden  (6dit  von  1781  und  vom  10.  Juni
1788).  Auf  das  französische  Geldwesen  war  aber  das  besondere  der
Kolonien  ohne  jeden  Einfluß.  Nur  ein  Spezialfall  möge  an  dieser  Stelle
erwähnt  werden.  Als  man  in  Frankreich  immer  mehr  einsah,  daß  die
Billonmünzen  unbrauchbar  seien,  schmolz  man  sie  teilweise  zu  besonderen ­
  Münzen  um  und  exportierte  sie  nach  Cayenne,  nach  den  lies  du
vent  und  sous  le  vent.  Wer  sie  nach  dem  Inland  zurückbrachte,  wurde
bestraft.  Auf  diese  Weise  suchte  man  sich  des  Billons  zu  entledigen
(6dit  du  mois  de  janvier  1782,  octobre  et  novembre  1788).

2 )  Arret  du  conseil  vom  1.  Januar  1767.
            
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