Full text : Das Geldwesen Frankreichs zur Zeit der ersten Revolution bis zum Ende der Papiergeldwährung

16  I.  DAS  FRANZÖSISCHE  GELDWESEN  VON  1726  BIS  1788.

Geld,  so  wurden  sie  es  mit  diesen  arrets.  Die  Einlösung  der
Noten  durch  die  Bank  sollte  nicht  mehr  wie  bisher  nur  in  bar
erfolgen  können,  sondern  auch  in  guten  Effekten  oder  Wechseln
unter  Abzug  des  Diskonts  (en  bonifiant  l’escompte).
Gleichzeitig  wurde  der  Export  von  Gold-  und  Silbermünzen
nach  dem  Auslande  wiederum  ausdrücklich  verboten,  und  der
Transport  von  Paris  nach  den  Provinzen  nur  unter  Benützung
der  „messageries  royales“  und  bei  Bezahlung  des  tarifmäßig
geregelten  Preises  gestattet.
Valutarisch  wurden  die  Noten  nicht,  denn  schon  am
23.  November,  d.  h,  nicht  ganz  2  Monate  nachher,  wurde  vom
folgenden  Einanzminister  Calonne  jeder  Zwangskurs  der  Noten,
auch  der  gegenüber  den  Staatskassen,  aufgehoben  und  das  Darlehen ­
  an  die  Bank  zurückerstattet.  *)
Bei  dieser  Gelegenheit  wurden  die  Statuten  der  Bank
revidiert,  Deckungsvorschriften  für  die  Noten  erlassen  und  das
investierte  Kapital  erhöht.
Wir  gehen  sicher  nicht  fehl,  wenn  wir  annehmen,  daß
die  einlösbaren  Banknoten  von  1783  ab  staatliches  Geld  blieben,
d.  h.  tatsächlich  weiter  vom  Staat  in  Zahlung  genommen  wurden,
denn  5  Jahre  nachher  erhielten  sie  wiederum  Zwangskurs  und
wurden  sogar  valutarisch  gehandhabt.
Wenn  wir  das  Ganze  überschauen,  ergibt  sich,  daß  das
staatliche  Geldwesen  vor  Ausbruch  der  Revolution  neben  Münzen
zwar  Banknoten,  diese  aber  nur  mit  fakultativer  Annahme  aufwies. ­
  Wir  sehen  hierbei  von  dem  Zwangskurse  ab,  den  die
Banknoten  2  Monate  lang  im  Jahre  1783  hatten.  Von  1726
ab  haben  wir  Barverfassung  im  französischen  Geldwesen.
Ende  1788  traten  Ereignisse  ein,  die  zur  Änderung  der
Währung  unmittelbar  Anlaß  gaben.

>)  Cf.  auch  arr6t  du  conseil  vom  10.  Dezember  1783.
            
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