Object: Theoretische Sozialökonomie

5 ' Kap. VIH. Der Arbeitslohn. 
gearbeitet hat, bekommt also als Lohn sagen wir 3% Arbeitsstunde, 
während 1% Arbeitsstunde für die Kapitalbenutzung bezahlt wird. Die 
Sozialisten haben diese Ricardosche Theorie als eine Stütze für 
ihren Satz, daß der Arbeiter ein „Recht auf den vollen Arbeitsertrag‘‘ 
habe, ausgenutzt, aber vollständig mit Unrecht. Es läßt sich in keiner 
Weise als. eine Konsequenz der Ricardoschen Theorie hinstellen, 
daß der Lohn für die Arbeitsstunde eine ganze Arbeitsstunde sein soll. 
Der Satz, daß der Wert begrifflich gleich der Arbeit ist, und die 
darin begründete Forderung, daß die Arbeit auch den ganzen Wert 
des Produktes als Lohn bekommen soll, stehen, man mag sie für richtig 
halten oder nicht, jedoch auf einem wesentlich anderen Boden als 
die Ricardosche‘ Voraussetzung einer approximativen Proportio- 
nalität zwischen Kapitalbenutzung und Arbeitsmenge und damit zwi- 
schen Produktenpreis und Arbeitsmenge. Dieses Sachverhältnis wurde 
lange dadurch verdunkelt, daß die deutsche Wissenschaft trotz aller 
scharfen Kritik gegen die Sozialisten doch daran festhielt,-daß diese 
nur die Konsequenzen der Ricardoschen Wertlehre zogen. Auch ein 
Kenner wie A. Menger und ein Kritiker wie Böhm-Bawerk haben 
dieser falschen Auffassung eine gewisse Stütze gegeben‘). 
Mit weit größerer Berechtigung konnten die Sozialisten Ricardos 
Autorität für die Reduktion der verschiedenen Arten von Arbeit auf 
einen gemeinsamen Nenner in Anspruch nehmen. Ricardo schließt 
tatsächlich mit seiner Voraussetzung einer von vornherein gegebenen 
und unveränderlichen Reduktionsskala die ganze Konkurrenz der 
Arbeiter verschiedener Berufe und Orte oder von gelernter und un- 
gelernter Arbeit untereinander als ein für die Preisbildung in Betracht 
kommendes Moment aus. Ricardo studiert aber nur, wie sich die 
Preise mit der allgemeinen Entwicklung der Gesellschaft verändern, 
und setzt dabei voraus, daß das Verhaltnis zwischen den Preisen Ver- 
schiedener Arten von Arbeit in dieser Entwicklung als approximativ 
unveränderlich angenommen werden kann. Für die Sozialisten wird 
die theoretische Voraussetzung hier wieder ein praktisches Postulat: 
die Arbeit verschiedener Qualität soll nach irgendwelchen objektiven 
Gründen, nicht nach einem mit der Lage des Arbeitsmarktes wechseln- 
den Lohnsatz bewertet werden. Dies ist in der Tat der tiefere Inhalt 
der Forderung der sozialistischen Programme auf Abschaffung des 
Lohnsystems. 
Der Sozialismus verurteilt das ganze gegenwärtige Lohnsystem 
als unmoralisch, weil es den Arbeiter als eine Marktware behandelt, 
da es den Lohn des einzelnen Arbeiters nicht lediglich nach seiner Tüch- 
tigkeit oder nach der von ihm geleisteten Arbeitsquantität, sondern 
auch wesentlich mit nach der Menge von anderen Arbeitern, die auf dem 
ı) A. Menger : Das Recht auf den vollen Arbeitsertrag. 2. Aufl. Stuttgart 1891. 
p. 54. Böhm-Bawerk: Kapitalzinstheorie. Innsbruck 1885. pP. 362. 
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