Full text: Neueste Zeit (Abt. 3)

236 Vierundzwanzigstes Buch. Zweites Kapitel. 
daß alle Historiker früherer Zeiten in der Art der Autoren 
des 18. Jahrhunderts gearbeitet haben, und legt daher nur 
den Maßstab grober Unterscheidungsmerkmale, der Parteilichkeit, 
der Unzuverlässigkeit, der Nachlässigkeit an. Den Einfluß des 
Milieus dagegen, überhaupt in der Zeit wie im Subjekt des 
Schreibers gelegene unbewußt-objektive Mängel, wie z. B. Be⸗— 
schränktheit des Blickes oder Bedingtheit des Urteils durch die 
Logik einer bestimmten Kulturstufe, sieht er noch nicht; und 
ebensowenig kennt er schon die Ableitungskritik, die Notwendig⸗ 
keit, die Herkunft des Materials, das sich in einer bestimmten 
Quelle vorfindet, zu untersuchen, obwohl sie durch den kom— 
pilatorischen Charakter der von ihm benußtzten mittelalterlichen 
Quellen nahegelegt wurde. 
Mit dieser Art der Quellenkritik war natürlich auch der 
zweituntersten Manipulation der historischen Methode, der kriti⸗ 
schen Wiederherstellung des Verlaufs eines einzelnen Faktums, 
eines einzelnen Ereignisses schon eine Schranke, und zwar eine 
vielfach recht enge Schranke gezogen. Soweit nun aber inner⸗ 
halb dieses Rahmens die Konstituierung eines solchen Ge— 
schehens vorgenommen wurde, ist der kritische Maßstab zur Ab⸗ 
hörung der Quellen und zur Gruppierung ihrer Aussagen nach 
objektiver Wahrscheinlichkeit und Unwahrscheinlichkeit auch noch 
recht unvollkommen. Es kommt eigentlich nur zu einem juristisch⸗ 
inquisitorischen Verhör der Zeugnisse, wobei namentlich die 
Chronologie eine Rolle spielt: noch schimmert, namentlich auch 
in der gern geübten Gewohnheit, in irgendeiner Weise eine 
Schuldfrage zu konstruieren, die Herkunft der Geschichtsforschung 
nicht zum geringsten Teile aus den historisch-juristischen Deduk— 
tionen der Wissenschaft des Reichsstaatsrechtes durch. Wo aber 
diese Mittel versagen, so namentlich in dem Falle, daß zwei 
gleich gut überlieferte gleichzeitige Quellen in ihren Angaben 
von einander abweichen, da versagt die Methode überhaupt. 
Man sieht: noch recht primitive Anfänge historischer 
Methode. Aber eins darf nicht verkannt werden: sie waren 
höchst solid; etwas wie von gesteigertem juristischem Ver— 
antwortlichkeitsgefühl geht durch diese Forschung. Schon die
	        
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