Politische Restauration; wirischaftliche Fortschritte. 401
vom 17. Dezember 1820 wurde landesherrlich erlassen, beruhte
aber dem Wesen nach auf einer Vereinbarung zwischen Fürst
und Volk.
Eigenartig verliefen die Dinge dagegen bei dem querköpfigen
Volke der Schwaben, in Württemberg. Hier hatte König
Friedrich J. der Tyrann von Napoleons Gnaden und Beispiel, im
Jahre 18085 die altständische, vielfach veraltete und unpraktische
Verfassung abgeschafft. Zehn Jahre später, 1815, wollte er dann
eine neue, repräsentative Verfassung geben, die viel besser war als
die alte landständische. Aber die Schwaben wollten sie nicht,
sie wollten ihre alten Stände wiederhaben. Sie verlangten,
wie es Uhland aussprach, „das gute alte Recht“. Darüber
starb König Friedrich 1816; aber auch sein kluger und klarer
Nachfolger Wilhelm J. brachte das Verfassungswerk zunächst
nicht zustande, bis die Stände durch die Karlsbader Be—
schlüsse ängstlich gemacht wurden und nun rasch die übrigens
sehr liberalen Anerbietungen des Königs annahmen, 25. Sep⸗
tember 1819.
Während aber so Süddeutschland seine neuen Einrichtungen
im wesentlichen noch vor der hereinbrechenden stärkeren Reaktion
der zwanziger Jahre abschloß, knickte eben diese Reaktion die
letzten Hoffnungen auf ein liberaleres Vorgehen in Preußen.
In Preußen standen sich seit den großen Reformen der
Freiheitszeit Anhänger und Freunde dieser Reformen schroff
gegenüber.
Die unmittelbaren Feinde, die sich im wesentlichen aus
kurmärkischem, pommerschem und schlesischem Adel rekrutierten,
hatten als Führer den Prinzen Karl von Mecklenburg-Strelitz,
Bruder der Königin Luise, und den Polizeiminister Fürst
Wittgenstein, einen unbedeutenden Menschen, aber besonderen
Freund des Königs. Sie verlangten Rückkehr zu der von
Gott und Natur geschaffenen Ordnung des Ancien régime
nach Ständen: und wie der König über die oberen Stände,
den Adel, so habe der Adel über die Bauern zu herrschen.
Ihr speziell staatliches Ideal war dabei etwa die ständische
Zeit vor dem Großen Kurfürsten.
Lamprecht. Deutsche Geschichte. X.
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