Full text: Neueste Zeit (Abt. 3)

Politische Restauration; wirischaftliche Fortschritte. 401 
vom 17. Dezember 1820 wurde landesherrlich erlassen, beruhte 
aber dem Wesen nach auf einer Vereinbarung zwischen Fürst 
und Volk. 
Eigenartig verliefen die Dinge dagegen bei dem querköpfigen 
Volke der Schwaben, in Württemberg. Hier hatte König 
Friedrich J. der Tyrann von Napoleons Gnaden und Beispiel, im 
Jahre 18085 die altständische, vielfach veraltete und unpraktische 
Verfassung abgeschafft. Zehn Jahre später, 1815, wollte er dann 
eine neue, repräsentative Verfassung geben, die viel besser war als 
die alte landständische. Aber die Schwaben wollten sie nicht, 
sie wollten ihre alten Stände wiederhaben. Sie verlangten, 
wie es Uhland aussprach, „das gute alte Recht“. Darüber 
starb König Friedrich 1816; aber auch sein kluger und klarer 
Nachfolger Wilhelm J. brachte das Verfassungswerk zunächst 
nicht zustande, bis die Stände durch die Karlsbader Be— 
schlüsse ängstlich gemacht wurden und nun rasch die übrigens 
sehr liberalen Anerbietungen des Königs annahmen, 25. Sep⸗ 
tember 1819. 
Während aber so Süddeutschland seine neuen Einrichtungen 
im wesentlichen noch vor der hereinbrechenden stärkeren Reaktion 
der zwanziger Jahre abschloß, knickte eben diese Reaktion die 
letzten Hoffnungen auf ein liberaleres Vorgehen in Preußen. 
In Preußen standen sich seit den großen Reformen der 
Freiheitszeit Anhänger und Freunde dieser Reformen schroff 
gegenüber. 
Die unmittelbaren Feinde, die sich im wesentlichen aus 
kurmärkischem, pommerschem und schlesischem Adel rekrutierten, 
hatten als Führer den Prinzen Karl von Mecklenburg-Strelitz, 
Bruder der Königin Luise, und den Polizeiminister Fürst 
Wittgenstein, einen unbedeutenden Menschen, aber besonderen 
Freund des Königs. Sie verlangten Rückkehr zu der von 
Gott und Natur geschaffenen Ordnung des Ancien régime 
nach Ständen: und wie der König über die oberen Stände, 
den Adel, so habe der Adel über die Bauern zu herrschen. 
Ihr speziell staatliches Ideal war dabei etwa die ständische 
Zeit vor dem Großen Kurfürsten. 
Lamprecht. Deutsche Geschichte. X. 
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