Fortschritte des politischen Denkens. 465
Doktrin. Aber war damit deren individualistischer Charakter
zebrochen?
Zur Bildung eines wirklichen Systemes oder wenigstens
zur Absicht einer vollen Systembildung brachte es zunächst nur
Wilhelm von Humboldt!. Aber sein Versuch, die Grenzen der
Wirksamkeit des Staates zu bestimmen, erschien zunächst nicht
in der Offentlichkeit.
Dann konnte es scheinen, als ob die Rechtsphilosophie Kants
eine erstmalige theoretische, das Reformwerk Steins eine erst—
malige praktische Lösung bringen würde.
Aber wir wissen es schon?: Steins Wirksamkeit gelangte
nicht bis zur Lösung der oberen politischen Probleme, die hier
in Frage stehen: so sehr er für Preußen die Fundamente eines
organischen Staatslebens vielfach unzerstörbar legte, so wenig
wurden seine Ratschläge und Projekte für die Bildung einer
obersten Volksvertretung Wirklichkeit.
Kant aber konnte zunächst in seiner Lehre vom Staate noch
an keinerlei frühere Vertreter einer wirklichen organischen Staats—
lehre anknüpfen. Es muß betont werden, daß Schlözer noch den
Staat ausdrücklich als „künstliche, überaus zusammengesetzte
Maschine“ bezeichnet hat, daß Möser dem Begriffe der Staats—
persönlichkeit noch fern stand und sogar die Nation „fkein in sich
einiges Wesen“ nannte, ja daß selbst Herder den Staat noch fast
ganz mechanisch faßte: mitnichten hatte sich die deutsche öffentliche
Meinung des ausgehenden 18. Jahrhunderts, namentlich auch
soweit sie fortschrittlich gesonnen war, schon einer organischen
Auffassung des Staates genähert; und nur in den einstweilen
engen Kreisen der Frühromantik regten sich, wie erzählt worden
ists, schon allgemeiner erste Vorstellungen subjektivistisch-organi—
scher Grundlegung des Staates. So versteht es sich, daß
auch Kant mit der individualistischen Auffassung noch keineswegs
höllig brach. Auch ihm ist der Staat noch die Summe der
S. Band IX, S. 116 ff.
S. Band LX Personenregister u. d. W. Stein.
3S. oben S. 442 ff.
Lamprecht, Deutsche Geschichte. X.
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