Zweite Stufe der kleindeutschen Lösung der Einheitsfrage. 575
dem äußeren Schutze an letzter Stelle zugewandt, waren sie
aicht in der Lage, die Suprematie des Reiches über alle Einzel⸗
staaten und somit auch über Preußen an Stelle der einseitigen
Hegemonie Preußens in einem Staatenbunde allseitig zu ent—
dickeln. Dies geschah vielmehr bei weitem kräftiger, wenn auch
zugleich viel weniger auffällig, auf anderen Gebieten, vor
Allem dem der inneren Verwaltung und der Finanzen.
Ein Staatengebilde, wie es Bismarcks Entwurf zur Nord⸗
deutschen Bundesverfassung vorsah, bedurfte eigentlich überhaupt
aicht eines ausgebildeten eigenen Finanzwesens. Gewiß hatte
der Bund von vornherein bestimmte Einnahmen: aus den Zöllen,
den Verbrauchssteuern, den Uberschüssen der Postverwaltung.
Aber diese waren nach Bismarcks Entwurf auch von vornherein
für bestimmte Zwecke festgelegt: für das Kriegs-, See⸗ und
Konsulatwesen. Dabei war angenommen, daß die Kosten des
auswärtigen Dienstes in Zentralbehörde und Gesandtschaften,
ebenso die des Bundeskanzlers, von Preußen als der führenden
Macht getragen werden würden: sollte doch der auswärtige
Dienst eben der preußische sein. Stellte sich dann bei den Bundes⸗
einnahmen und -ausgaben ein Überschuß heraus, so sollte er
auf die Einzelstaaten verteilt werden; zeigte sich ein Defizit, so
war es in entsprechender Weise durch Matrikularbeiträge der
Einzelstaaten zu decken. Das war anfangs das sehr einfache
System; von Bundesschulden, einem Bundesbudgetrecht, einer
Bundesfinanzverwaltung war nicht die Rede; der Bismarcksche
Entwurf der Verfassung enthielt überbhauvt keinen Abschnitt
iber die Finanzen.
Allein nun trat dieser unter den Regierungen der Einzel⸗
ttaaten getroffenen Verabredung nach Bismarcks Entwurf, als
sie 1867 vor den konstituierenden Reichstag des Norddeutschen
Bundes kam, die populäre Gewalt der Bundesverfassung, die
Volksvertretung, gegenüber. Sie wünschte klare Einsicht in
Einnahme und Verbrauch und setzte mithin durch, daß ein
jährlicher Etat mit allen Einnahmen und Ausgaben aufgestellt
wurde, dem sie gesetzlich zuzustimmen hatte. Sie wollte ferner
nichts von der Verteilung etwaiger Überschüsse wissen, sondern