Full text: Neueste Zeit (Abt. 3)

Zweite Stufe der kleindeutschen Lösung der Einheitsfrage. 575 
dem äußeren Schutze an letzter Stelle zugewandt, waren sie 
aicht in der Lage, die Suprematie des Reiches über alle Einzel⸗ 
staaten und somit auch über Preußen an Stelle der einseitigen 
Hegemonie Preußens in einem Staatenbunde allseitig zu ent— 
dickeln. Dies geschah vielmehr bei weitem kräftiger, wenn auch 
zugleich viel weniger auffällig, auf anderen Gebieten, vor 
Allem dem der inneren Verwaltung und der Finanzen. 
Ein Staatengebilde, wie es Bismarcks Entwurf zur Nord⸗ 
deutschen Bundesverfassung vorsah, bedurfte eigentlich überhaupt 
aicht eines ausgebildeten eigenen Finanzwesens. Gewiß hatte 
der Bund von vornherein bestimmte Einnahmen: aus den Zöllen, 
den Verbrauchssteuern, den Uberschüssen der Postverwaltung. 
Aber diese waren nach Bismarcks Entwurf auch von vornherein 
für bestimmte Zwecke festgelegt: für das Kriegs-, See⸗ und 
Konsulatwesen. Dabei war angenommen, daß die Kosten des 
auswärtigen Dienstes in Zentralbehörde und Gesandtschaften, 
ebenso die des Bundeskanzlers, von Preußen als der führenden 
Macht getragen werden würden: sollte doch der auswärtige 
Dienst eben der preußische sein. Stellte sich dann bei den Bundes⸗ 
einnahmen und -ausgaben ein Überschuß heraus, so sollte er 
auf die Einzelstaaten verteilt werden; zeigte sich ein Defizit, so 
war es in entsprechender Weise durch Matrikularbeiträge der 
Einzelstaaten zu decken. Das war anfangs das sehr einfache 
System; von Bundesschulden, einem Bundesbudgetrecht, einer 
Bundesfinanzverwaltung war nicht die Rede; der Bismarcksche 
Entwurf der Verfassung enthielt überbhauvt keinen Abschnitt 
iber die Finanzen. 
Allein nun trat dieser unter den Regierungen der Einzel⸗ 
ttaaten getroffenen Verabredung nach Bismarcks Entwurf, als 
sie 1867 vor den konstituierenden Reichstag des Norddeutschen 
Bundes kam, die populäre Gewalt der Bundesverfassung, die 
Volksvertretung, gegenüber. Sie wünschte klare Einsicht in 
Einnahme und Verbrauch und setzte mithin durch, daß ein 
jährlicher Etat mit allen Einnahmen und Ausgaben aufgestellt 
wurde, dem sie gesetzlich zuzustimmen hatte. Sie wollte ferner 
nichts von der Verteilung etwaiger Überschüsse wissen, sondern
	        
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