578 Fünfundzwanzigstes Buch. Viertes Kapitel.
dunkelt: tatsächlich aber bestand es. Neben der Finanzhoheit
der Einzelstaaten, auch Preußens, erhob sich festbegründet und
praktisch ausgebaut die Finanzhoheit des Reiches.
War aber so in Recht und Gericht, in Handel und Ver—⸗
kehr, in äußerem Schutze und innerem Wohlstand das Reich
selbständig geworden schon im ersten Jahrzehnt seines Daseins,
so mußte es auch längst die administrativen Organe entwickelt
haben, die diesem reichen Leben zur Wirkung und Weiter⸗
entwicklung verhalfen. In der Tat lief der bisher geschilderten
Entwicklung der Ausbau einer immer mächtigeren Reichs—
verwaltung parallel: und aus kleinsten Anlässen und einem
einzigen winzigen Keim hervorgegangen war sie vielleicht die
wunderbarste Bildung des neuen Reiches.
Der Norddeutsche Bund war ursprünglich ohne jede eigene
Verwaltung gedacht gewesen; nach dem Verfassungsplane Bis—
marcks sollten die wenigen Bundesgeschäfte durch die preußischen
Behörden mitgeführt werden; Bismarkk selbst wollte preußischer
Ministerpräsident bleiben. Der Vorsitz im Bundesrat war dabei
nur nach Art des Präsidiums Osterreichs im Frankfurter Bundes—
tage gedacht; ihn sollte, von Bismarck instruiert, der Herr
von Savigny, 1866 letzter preußischer Bundestagsgesandter in
Frankfurt, übernehmen. Dem Präsidium selbst fiel dabei nach
dem Entwurf der Bundesverfassung nur die Ausfertigung und
Verkündigung der Bundesgesetze sowie die Überwachung ihrer
Ausführung zu. Allein nun trat, ebenfalls nach dem Ver—
fassungsentwurfe, dem so konstruierten Bundesrat der aus all—⸗
gemeinen Wahlen hervorgegangene Reichstag gegenüber. Kaum
waren dessen Mitglieder im Jahre 1867 gesetzmäßig konstituiert
und in die Beratung des Verfassungsentwurfes eingetreten, so
fanden sie, daß sie wohl, in Übereinstimmung mit dem Bundes—
rate, Gesetze beschließen konnten, daß ihnen aber jedes Mittel
der Kontrolle für die Durchführung dieser Gesetze fehle. Es
war klar, daß dies nur in Bundesministern geschaffen werden
konnte, die vor dem Reichstage verantwortlich wären: und so
forderte man diese. Hieß das nicht aber alsbald die Begründung
einer weitausgreifenden Bundesverwaltung?