Full text: Neueste Zeit (Abt. 3)

578 Fünfundzwanzigstes Buch. Viertes Kapitel. 
dunkelt: tatsächlich aber bestand es. Neben der Finanzhoheit 
der Einzelstaaten, auch Preußens, erhob sich festbegründet und 
praktisch ausgebaut die Finanzhoheit des Reiches. 
War aber so in Recht und Gericht, in Handel und Ver—⸗ 
kehr, in äußerem Schutze und innerem Wohlstand das Reich 
selbständig geworden schon im ersten Jahrzehnt seines Daseins, 
so mußte es auch längst die administrativen Organe entwickelt 
haben, die diesem reichen Leben zur Wirkung und Weiter⸗ 
entwicklung verhalfen. In der Tat lief der bisher geschilderten 
Entwicklung der Ausbau einer immer mächtigeren Reichs— 
verwaltung parallel: und aus kleinsten Anlässen und einem 
einzigen winzigen Keim hervorgegangen war sie vielleicht die 
wunderbarste Bildung des neuen Reiches. 
Der Norddeutsche Bund war ursprünglich ohne jede eigene 
Verwaltung gedacht gewesen; nach dem Verfassungsplane Bis— 
marcks sollten die wenigen Bundesgeschäfte durch die preußischen 
Behörden mitgeführt werden; Bismarkk selbst wollte preußischer 
Ministerpräsident bleiben. Der Vorsitz im Bundesrat war dabei 
nur nach Art des Präsidiums Osterreichs im Frankfurter Bundes— 
tage gedacht; ihn sollte, von Bismarck instruiert, der Herr 
von Savigny, 1866 letzter preußischer Bundestagsgesandter in 
Frankfurt, übernehmen. Dem Präsidium selbst fiel dabei nach 
dem Entwurf der Bundesverfassung nur die Ausfertigung und 
Verkündigung der Bundesgesetze sowie die Überwachung ihrer 
Ausführung zu. Allein nun trat, ebenfalls nach dem Ver— 
fassungsentwurfe, dem so konstruierten Bundesrat der aus all—⸗ 
gemeinen Wahlen hervorgegangene Reichstag gegenüber. Kaum 
waren dessen Mitglieder im Jahre 1867 gesetzmäßig konstituiert 
und in die Beratung des Verfassungsentwurfes eingetreten, so 
fanden sie, daß sie wohl, in Übereinstimmung mit dem Bundes— 
rate, Gesetze beschließen konnten, daß ihnen aber jedes Mittel 
der Kontrolle für die Durchführung dieser Gesetze fehle. Es 
war klar, daß dies nur in Bundesministern geschaffen werden 
konnte, die vor dem Reichstage verantwortlich wären: und so 
forderte man diese. Hieß das nicht aber alsbald die Begründung 
einer weitausgreifenden Bundesverwaltung?
	        
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