fullscreen : Die Zukunft unserer Wirtschaft

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X.

Es  wäre  weiter  zu  erwägen,  ob  nicht  auch  in  anderer
Weise  übermäßige  Gewinne,  die  von  Einzelnen  erzielt
wurden,  zur  Deckung  der  Staatsbedürfnisse  herangezogen
werden  könnten.  Sicherlich  haben  viele  Unternehmen  und
Unternehmer,  ohne  daß  sie  selbst  unrechtmäßige  Vorteile
angestrebt  hätten,  durch  die  plötzlich  veränderten  Umstände ­
  und  durch  die  unvorgesehene  Erhöhung  der  Umsätze ­
  Gewinne  erzielt,  die  ihnen  jetzt  in  gewissem  Sinne
zur  Last  fallen,  auch  wenn  sie  nicht  strafrechtlich  zu
verfolgen  sein  sollten.  Vieles,  sehr  vieles  wird  allerdings
unter  den  Begriff  der  Preistreiberei  fallen;  und  es  gibt  nicht
wenige,  die  von  schweren  Sorgen  bedrückt,  sich  gerne
mit  großen  Opfern  von  jeder  Gefahr  einer  Verfolgung  befreien ­
  möchten.  Denen  aber,  die  das  empfangene  Uebermaß
  unbedenklich  zu  behalten  Lust  hätten,  darf  man  ebenso ­
  unbedenklich  dieses  Uebermaß  w'egnehmen.  Das  weist
uns  zwei  W'ege:  begangenen  Preistreibereien  die  Straflosigkeit ­
  durch  tätige  Reue  zuzugestehen  und  so  die  freiwillige ­
  Rückerstattung  des  zuviel  Empfangenen  zu  fördern,
wobei  naturgemäß  der  Staat  den  größten  Teil  erhielte  —
und  die  zivilrechtliche  Einschränkung  („Minderung“  im
Sinne  des  deutschen  Gesetzes)  derjenigen  Geschäfte,  bei
denen,  gleichviel  ob  mit  oder  ohne  strafbare  Absicht,  ein
übermäßiger  Gewinn  erzielt  wurde.  Es  wäre  einfach  das
empfangene  Uebermaß  dem  anderen  Vertragsteil  zurückzuerstatten. ­
  rücksichtlich  im  Rechtswege  zuzusprechen.
Es  müßte  allerdings  vorgesorgt  werden,  daß  durch
eine  solche  Vorschrift  nicht  allzuviel  Rechtsstreitigkeiten
entstehen;  man  sollte  deshalb  die  Rückforderung  nicht  nur
zeitlich  begrenzen,sondern  auch  durch  einen  Mindestbetrag
einschränken.  Vielleicht  wäre  es  angezeigt,  ein  Sondergericht ­
  damit  zu  befassen,  das  etwa  nach  Art  der  Börsenschiedsgerichte ­
  zu  konstituieren  wäre.
Für  den  Staat  könnte  daraus  eine  recht  erhebliche
Einnahme  erwachsen;  und  wenn  gelegentlich  einmal  auch
einem  Einzelnen  etwas  zukäme,  was  er  ungebührlich  bezahlt ­
  hatte,  wäre  das  Unglück  nicht  so  groß.  Die  Rechtssicherheit ­
  würde  auch  nicht  allzusehr  leiden  —  wir  haben
in  den  drei  Kriegsjahren  Aergeres  tragen  gelernt.
            
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